Oberhausen. . Weil er den Ex-Liebhaber seiner Ehefrau niederschlug wurde am Donnerstag ein 40-Jähriger vor dem Amtsgericht Oberhausen wegen Körperverletzung zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Es war ein kalter Abend im Dezember vergangenen Jahres, auf den Straßen lag eine dicke Schneeschicht, als die Nerven mit dem Angeklagten durchgingen. Und er dem Ex-Liebhaber seiner Ehefrau „eins auf die Zwölf gab.“ So drückt es sein Verteidiger Arnd Waffenschmidt aus. Der Faustschlag traf den 40-Jährigen an der Lippe; er ging zu Boden. Wegen Körperverletzung wurde er vor dem Oberhausener Amtsgericht zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Zum Gerichtstermin erscheint auch die Frau des Angeklagten, die den Tränen nahe ist. Immerhin geht es ja auch um sie. Neun Jahre hatte sie ein Verhältnis mit dem Geschädigten, im vergangenen Jahr beendete sie es. Das schien am Ego des Verlassenen zu kratzen, denn laut Angeklagtem suchte er immer wieder die Nähe zur Ex-Geliebten. Bis heute soll er regelmäßig an der Wohnung der Eheleute vorbeifahren.
„Ich habe kurz die Orientierung verloren“
An einem Dezemberabend vergangenen Jahres lauerte er der Frau des Angeklagten dann an deren Arbeitsplatz im Centro auf und folgte ihr Richtung Ausgang. Der 40-jährige Angeklagte, der seine Frau abholen wollte, wartete draußen auf sie. Als er den Essener entdeckte, lief er auf ihn zu, holte aus und schlug zu. „Ich habe kurz die Orientierung verloren“, erzählt der Geschädigte, der zwei Platzwunden am Kopf und eine Narbe im Mund davongetragen hat. „Da haben sie wirklich noch Glück gehabt. Das hätte auch schlimmer ausgehen können“, sagte Richter Dück. Um einen weiteren Prozess von vornherein zu verhindern, beschlossen beide Parteien einen zivilrechtlichen Vergleich. Der Angeklagte muss dem Geschädigten 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen.