Oberhausen. .
So richtig erinnern konnte sich am Ende niemand mehr. Fest steht: Eine lange Disconacht endete im vergangenen Sommer für einen heute 18-jährigen Essener mit einem Nasenbruch. Gewesen sein soll’s ein Oberhausener - zum Tatzeitpunkt ebenfalls 18 Jahre alt. Wegen gefährlicher Körperverletzung musste er sich gestern vor dem Amtsgericht verantworten.
Laut Anklage soll der junge Mann am 24. Juli im Suff seinen Kontrahenten erst geschlagen, ihm später dann einen Tritt versetzt haben, so dass dieser eine Treppe hinunterfiel. Den am Boden Liegenden soll er dann noch geschlagen und getreten haben.
Der Angeklagte gab an, in eine bereits laufende Rangelei eingegriffen zu haben, um einem Freund zu helfen. Im Gekabbel seien beide gemeinsam die Treppe hinuntergestürzt, wobei sich der Essener Nasenbein und -Scheidewand gebrochen habe. Weitere Prügel habe es nicht gegeben.
Nur „ein Schluck“ Bier
Acht Zeugen vernahm Richter Karl-Heinz Carra, um der Wahrheit auf die Spur zu kommen. Einfach gestaltete sich das allerdings nicht: Weil sie viel zu viel getrunken hatten, konnten sich die wenigsten genau erinnern. Selbst der Geschädigte konnte keine exakte Aussage abgeben, obwohl er nach eigenen Angaben nur „einen Schluck Bier“ getrunken haben will.
Einigermaßen Licht ins Dunkel brachte die Aussage eines Türstehers. Er bestätigte zwar, dass beide gemeinsam die Treppe hinuntergefallen seien, der „Aggressor“ der ganzen Sache sei allerdings der Oberhausener gewesen.
Deshalb schickte Richter Carra diesen ins Anti-Aggressions-Training, außerdem verurteilte er ihn, 500 Euro an den Geschädigten zu zahlen. Hinzu kommen dessen Anwaltskosten und eventuelle Ansprüche der Versicherung des Geschädigten, der vier Tage im Krankenhaus lag. „Eine teure Angelegenheit“, resümierte Carra und gab dem Angeklagten den guten Tipp: „Mit dem Saufen muss jetzt Schluss sein!“