Oberhausen. .
Er hatte mehrfach die Möglichkeit, seine Schuld einzugestehen. Doch trotz überführender Zeugenaussagen blieb er dabei: Er habe seiner Freundin im Streit auf keinen Fall den Ellenbogen in den Magen gestoßen. Das Gericht sah das anders und verurteilte einen 23-jährigen Oberhausener gestern wegen zweifacher Körperverletzung sowie Widerstandes gegen Polizeibeamten zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt zwei Jahren.
Im Januar hatte der einschlägig vorbestrafte Mann seine damalige Freundin auf der Straße attackiert. Zwei Zeugen eilten der Frau zu Hilfe und riefen die Polizei, die der Angeklagte bei Eintreffen gleich auch noch anging.
Schläge habe sie des öfteren bezogen, sagte seine Freundin aus. An den genauen Tathergang konnte sich die an paranoider Schizophrenie leidende 28-Jährige allerdings nicht genau erinnern.
Keine Erinnerung
Trotz der Schläge würde sie auch nach der Haft wieder eine Beziehung mit dem Angeklagten eingehen, sagte die Oberhausenerin gestern. „Ich habe doch sonst niemanden.“
Deshalb sei sie im März dieses Jahres anfangs auch freiwillig in die Wohnung des Angeklagten gegangen. Als sie jedoch zwischendurch nach Hause wollte, habe ihr der Freund dies verweigert. „Stimmt nicht“ entgegnete dieser gestern. Seine Freundin habe jederzeit die Wohnung verlassen können, „aber die hat ja immer nur im Bett gelegen“. Lediglich ein Mal habe er sie eingeschlossen, als er zum Einkaufen die Wohnung verließ.
„Vielleicht wollte er mich schützen, weil ich oft betrunken war“, stellte das vermeintliche Opfer gestern in den Raum. Was genau passiert ist, konnte das Gericht nicht klären, das Verfahren wegen Freiheitsberaubung stellte es ein.
Die zwei Jahre kann der Oberhausener nun direkt absitzen, wegen einer bereits rechtskräftigen Verurteilung wegen Körperverletzung sitzt er eh bereits ein.