Oberhausen. Ein 42jähriger notorischer Krimineller wurde wegen sechsfachen Betruges sowie Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Der Oberhausener hatte einen labilen Autisten (23) als Strohmann eingesetzt.
Nicht nur, dass er mit 20 Einträgen im Vorstrafenregister wohl als notorischer Krimineller gelten kann, sei er bei seiner jüngsten Tat zudem besonders perfide vorgegangen, so Richter Peter Dück. Eine Bewährungsstrafe, wie sie vom Staatsanwalt gefordert wurde, kam für das Gericht daher nicht in Betracht, wegen sechsfachen Betruges sowie Urkundenfälschung verurteilte es einen Oberhausener zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten.
Der 42-Jährige hat Handyverträge abgeschlossen, teure Mobiltelefone einkassiert und anschließend weiterverkauft. Allerdings nicht unter seinem Namen: Als Strohmann setzte er einen Bekannten ein, einen autistischen jungen Mann, von dem er wusste, „dass er leicht beeinflussbar ist“, urteilte Richter Dück. In einem weiteren Fall manipulierte der Angeklagte zudem den Ausweis des 23-Jährigen, um einen Computer auf Pump zu erstehen.
Wochenlange Untersuchungshaft
Der Oberhausener, der wochenlang in Untersuchungshaft gesessen hatte, weil er vor dem eigentlichen Verhandlungstermin untergetaucht war, gestand seine Taten ein und gelobte Besserung: Das alles müsse endlich ein Ende haben, spielte er auf seine etlichen Verurteilungen wegen Diebstahls, Körperverletzung, und Betruges an. Zuletzt hatte der Vater eines zehn Monate alten Sohnes 2002 eingesessen, damals verbüßte er eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Noch während das Schöffengericht über sein Urteil beriet, witzelte der Angeklagte mit Freunden im Zuschauerraum: Wie er denn jetzt zu Hause reinkommen solle, so ganz ohne Hausschlüssel, feixte er. Die Freunde sollten doch bitte schon mal die Mutter anrufen und ihn ankündigen. Dass es sich bei dem Wiedersehen nur um ein vorübergehendes handeln wird, hatte er wohl nicht vermutet.