Oberhausen. Da die Wochen-Inzidenz in Oberhausen über 165 liegt, schließen am Mittwoch Schulen und Kitas. Doch es gibt Ausnahmeregelungen. Eine Übersicht.

Die bundeseinheitliche Corona-Notbremse greift in Oberhausen nicht nur für den Einzelhandel, sondern auch für alle Schulen und Kindergärten. Ab Mittwoch müssen nach Mitteilung der Stadt alle Schulen und Kitas schließen, da die Sieben-Tage-Inzidenz an Neuinfektionen drei Tage in Folge (Samstag bis Montag) den Wert von 165 überschritten hat. Am Dienstag meldete das Robert-Koch-Institut einen Inzidenzwert von 183,6 für Oberhausen. Was bedeutet das für die Kinder, Jugendlichen und Eltern? Eine Übersicht:

Notbetreuung in Kitas und der Kindertagespflege

In der bedarfsorientierten Notbetreuung gelten weiterhin die Vorgaben zu Hygiene, Maskenpflicht, Abstand, Lüften und Rückverfolgbarkeit der Kontakte. Die Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen sind nach wie vor pauschal um zehn Stunden gekürzt. „Das bedeutet 15 statt 25 Stunden Betreuung, 25 statt 35 Stunden sowie 35 statt 45 Stunden Betreuung“, teilt die Stadt in einer Pressemitteilung mit.

Es gilt weiterhin, dass die verschiedenen Gruppen in einer Kita keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben. Auch Geschwisterkinder sollen, sofern sie eine Einrichtung besuchen und dies pädagogisch vertretbar ist, in einer Gruppe betreut werden. Die Stadt betont allerdings: „Wer sein Kind zu Hause betreuen kann, soll dies bitte tun. Jeder Kontakt, der vermieden werden kann, trägt dazu bei, das Infektionsrisiko zu senken.“

Anspruchsberechtigt für die bedarfsorientierte Notbetreuung in Kindertagespflege und Kitas sind nur noch folgende Kinder:

  • Kinder, für die der Besuch eines Betreuungsangebotes aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist. In besonderen Härtefällen kann in Kindertageseinrichtungen der volle Stundenumfang gewährt werden, wenn dies mit dem vorhandenen Personal umsetzbar ist. Eine Absprache mit dem Jugendamt ist erforderlich.
  • Kinder aus belasteten Lebenslagen, die einen individuellen Bedarf haben. Diese Familien werden von den Kitas aktiv angesprochen und eingeladen.
  • Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von wesentlichen Behinderungen bedroht sind, wenn dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde.
  • Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung.
  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen.

Für den Fall, dass die Betreuung in Anspruch genommen wird, muss eine Eigenerklärung vorgelegt werden, dass eine Notbetreuung erforderlich ist. Die Betreuung muss durch die Eltern in Absprache mit der Kindertagespflegestelle oder der Kindertageseinrichtung abgestimmt werden. Der entsprechende Vordruck für jeweils fünf Tage ist auf der Homepage der Stadt Oberhausen zu finden. Eltern, die sich unsicher über ihren Anspruch sind, können sich an ihre Einrichtung wenden.

Schulbetrieb und Prüfungen

Weil die Inzidenz in Oberhausen am Dienstag weiter deutlich über 165 liegt, werden die Schulen im Stadtgebiet am Mittwoch schließen und wieder komplett zum Distanzunterricht übergehen. Die derzeit laufenden Abiturprüfungen finden trotzdem statt. Zu den Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen gehören:

  • Alle Klassen, die in diesem Jahr an den geplanten zentralen Prüfungen für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder dem mittleren Schulabschluss teilnehmen.
  • Alle Schülerinnen und Schüler, die die letzte Klasse an einer allgemeinbildenden Schule besuchen und damit vor einem Übergang stehen. Hierzu gehören insbesondere Schülerinnen und Schüler aus der Förderschule, die zieldifferent unterrichtet werden oder am Ende des Schuljahres einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erlangen können.
  • Alle Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe an Gymnasien, Gesamtschulen und Weiterbildungskollegs. Dies sind neben den aktuellen Abiturientinnen und Abiturienten auch die Schülerinnen und Schüler der ersten Qualifikationsphase („Q1“), deren Leistungen bereits zur Gesamtnote des Abiturs zählen.

Auch in Berufskollegs wird der Präsenzunterricht für folgende Klassen fortgeführt:

  • Alle Abschlussklassen der Bildungsgänge in Voll- und Teilzeit und die Abschlussklassen des dualen Systems
  • Die 12. Klassen des Beruflichen Gymnasiums, die sich in der Qualifikationsphase befinden
  • Die Schülerinnen und Schüler in dualer Ausbildung, die im Herbst Teile ihrer Abschlussprüfungen ablegen
  • Schüler in dualen Ausbildungsberufen, die sich im zweiten Jahr ihrer dreijährigen Ausbildung befinden und Schüler, die im ersten Jahr ihrer zweijährigen Ausbildung sind
  • Außerdem Schüler der Jahrgangsstufe 11 der Beruflichen Gymnasien, die sich im ersten Ausbildungsjahr ihrer dualen Ausbildung oder den Bildungsgängen ohne Berufsabschluss befinden

Auch in Förderschulen kann nach Angaben des Landes Präsenzunterricht stattfinden. Diese neuen Regeln gelten vorerst bis Ende Juni. Am Freitag, 2. Juli, ist der letzte Schultag vor den Sommerferien. Zurückkehren in den Wechselunterricht mit Testpflicht können die Schulen jedoch erst an einem nächsten Montag nach dem Zeitpunkt, an dem die Inzidenz „stabil unter 165 gefallen ist“, heißt es seitens des Landes. Wichtiges Detail: Das bundesweite Notbremsen-Gesetz spricht von fünf aufeinanderfolgenden Werktagen, die dafür nötig sind. Dasselbe gilt für Kindertageseinrichtungen.