Oberhausen. Die Bezirksregierung hat eine Ausnahmeregel installiert: Schüler, die eine Abschlussprüfung ablegen, müssen sich nicht testen. Was das bedeutet.
Ob Abitur oder andere Abschlussprüfung: Wer sich nicht auf Corona testen will, darf auch in Oberhausen trotzdem seine Prüfungen ablegen und ist von der an allen Schulen geltenden Testpflicht befreit.
Im Schreiben der Regierung heißt es, die Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen.
Eigene Räume für ungetestete Prüflinge
Diese Prüfungen müssen allerdings räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt werden. Am Elsa-Brändström-Gymnasium wird dafür ein eigener Raum vorbereitet. Auch das Hans-Böckler-Berufskolleg bereitet sich schon darauf vor. Denn die Schul-Mail des Ministeriums besagt: „Es ist davon auszugehen, dass es auch bei Berufsabschlussprüfungen der zuständigen Stellen, die in den Berufskollegs stattfinden, nicht getestete Prüfungsteilnehmer geben kann.“
Im den Räumlichkeiten am Hans-Böckler-Kolleg finden beispielsweise Prüfungen der Industrie- und Handelskammer (IHK) statt. „Ich zwinge keine Lehrkraft, Aufsicht für diese Prüfungen in einem unsicheren Raum zu leisten“, betont Schulleiter David Fischer. Mit der IHK sei aber schon eine Lösung gefunden worden. Die Handelskammer hat ein Schreiben an die Prüflinge aufgesetzt, dass sie ohne negatives Testergebnis nicht an der Prüfung teilnehmen können.