Oberhausen. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat den neuen Coronavirus als Pandemie eingestuft – und die Stadt Oberhausen hat ihren Pandemieplan erneuert.

Der Nationale Pandemieplan in Deutschland soll durch Handlungsanweisungen bei einer Erkrankungswelle die Behörden und Institutionen so vorbereiten, dass diese auf eine weltweite Ausbreitung eines neuartigen Virus wie im Corona-Fall geeignete Maßnahmen ergreifen können, um die Erkrankungs- und Sterblichkeitsraten abzumildern. Zudem soll damit gesichert sein, dass wesentliche öffentliche Dienstleistungen aufrecht erhalten werden. Bei einer Pandemie wird das Virus weltweit in der gesamten Bevölkerung von Mensch zu Mensch übertragen.

Das Land NRW hat einen Pandemieplan erstellt, den die Städte für sich in eigenen Pandemieplänen auslegen. Auf 43 Seiten hat die Stadt Oberhausen nun ihr Vorgehen im Fall einer Pandemie aktualisiert – und den kommunalen Pandemieplan aus dem Jahr 2007 erneuert. Er gibt Antworten auf wichtige Fragen, die viele Bürger im Coronavirus-Fall haben.

Wie lange hält eine Pandemie in der Regel an?

Konkrete Vorhersagen sind eigentlich nur zu treffen, wenn man alle Daten kennt, etwa wie viele Personen ein Erkrankter durchschnittlich ansteckt. Das ist beim Coronavirus nicht der Fall. Aus Erfahrung mit Grippewellen geht man aber davon aus, dass sie stets in Wellen verlaufen und die erste Welle acht Wochen lang andauert. Man geht davon aus, dass das Gesundheitswesen in der dritten und vierten Woche der Pandemie am stärksten belastet wird, danach sinkt sie wieder ab.

Wie viele zusätzliche Patienten sind für Oberhausener Krankenhäuser und Arztpraxen zu erwarten?

Zur Planung gehen die Behörden von drei Szenarien aus: Eine Erkrankungsrate von 15 Prozent (33.000 Erkrankte), von 30 Prozent (66.000 Erkrankte) oder gar von 50 Prozent der Bevölkerung (110.000 Erkrankte). Für Oberhausen würde das bedeuten, dass im ersten Fall über 16.000 zusätzliche Arztbesuche zu erwarten sind und 480 zusätzliche Einweisungen ins Krankenhaus.

Wie wird die Lebensmittelversorgung sichergestellt?

Nach dem Pandemieplan der Stadt Oberhausen sollen vor allem Alleinlebende (Singles, Alleinerziehende, Senioren) auf eine Vorratshaltung hingewiesen werden. Empfehlung: Der Vorrat sollte für drei Wochen ausreichend bemessen sein.

Für Alleinlebende, die während der Pandemie an einer Influenza erkranken und sich nicht mehr selber mit Lebensmitteln versorgen können, wird nach den Plänen ein Bringdienst eingerichtet.

Im mittleren Szenario sind es bereits über 40.000 Arztbesuche und 1000 Krankenhausfälle mehr, im schlimmsten Szenarion steigt die Zahl der Arztbesuche um über 56.000 Fälle und die Zahl der Klinikeinweisungen um über 1600 an.

Fällen mit weiteren Fachleuten in der Stadt weitreichende Entscheidungen: Amtsarzt Dr. Henning Karbach und Gesundheitsdezernentin Sabine Lauxen.
Fällen mit weiteren Fachleuten in der Stadt weitreichende Entscheidungen: Amtsarzt Dr. Henning Karbach und Gesundheitsdezernentin Sabine Lauxen. © FUNKE Foto Services | Gerd Wallhorn

Kalkuliert wurden diese Zahlen mit der Annahme, dass nur die Hälfte der Erkrankten überhaupt einen Arzt aufsucht – und nur 1,4 Prozent der Erkrankten in eine Klinik müssen. In China verliefen nach Angaben des Robert-Koch-Instituts 80 Prozent der Corona-Erkrankungen moderat, 14 Prozent schwer und sechs Prozent lebensbedrohlich. Die meisten, über 60 Prozent der Erkrankten, litten an Husten und Fieber.

Wann wird ein Krisenstab eingerichtet?

Nach Feststellung des ersten bestätigten Falls einer Coronavirus-Infektion ist die Stadt Oberhausen verpflichtet, einen Krisenstab einzurichten. Teilnehmer sind die wichtigsten Verantwortlichen der Stadt, Gesundheitsamt, Mediziner, Feuerwehr, Polizei – insgesamt rund 20 Personen. Leiter des Krisenstabes ist in Oberhausen Ordnungsdezernent Michael Jehn.

Der Krisenstab tagt jetzt in der Woche täglich im Rathaus - ab der nächsten Woche immer morgens. Am Wochenende kommt die Krisenstab-Führung nur in akuten Situationen zusammen. Der Krisenstab sortiert die aktuelle Lage nach Informationen der beteiligten Fachkräfte und trifft Entscheidungen zu Maßnahmen, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen.

Was darf der Krisenstab entscheiden?

Der Krisenstab entscheidet über ordnungsrechtliche Maßnahmen: Müssen Kitas oder Schulen geschlossen werden? Wird der Bus- und Bahnverkehr eingeschränkt? Welche Veranstaltungen mit Zuschauern und Besuchern dürfen noch stattfinden? Welche nicht zwingend notwendigen medizinischen Behandlungen sollen Arztpraxen und Krankenhäuser verschieben, um Behandlungsplätze für gefährlich erkrankte Coronavirus-Patienten zu haben?

Wie sollte sich der Krisenstab im Falle einer Pandemie verhalten?

Bisherige Erfahrungen bei Katastrophen haben nach den Berichten im Pandemieplan gezeigt, dass unterschiedliche Informationen und Handlungsanweisungen die Bevölkerung beunruhigen: „Wichtig ist vor allem, dass entschieden gehandelt wird und Maßnahmen frühzeitig eingeleitet werden.“ Je virulenter das Pandemievirus ist, je schwerer also die Erkrankungen verlaufen, umso wichtiger und gerechtfertigter werden auch weitgehende seuchenrechtliche Eingriffe in Grundrechte.

Welche Maßnahmen hat der Krisenstab eingeleitet?

Viele im Pandemieplan aufgeführten Einschnitte ins öffentliche Leben sind bereits vollzogen worden: Schulen, Kitas, Gemeinschaftseinrichtungen werden nun ab Montag geschlossen, Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sind untersagt. Als Risiko wird auch die Benutzung von Bahnen und Bussen eingestuft – wegen des Kontakts mit vielen Menschen in einem geschlossenen Raum. Die Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs sollten deshalb gut durchlüftet werden, Klimaanlagen sind ohne Umluft zu betreiben. Sollte sich die Epidemie ausbreiten, empfiehlt der Pandemieplan, den öffentlichen Nahverkehr auf jeden Fall aufrechtzuhalten, damit Menschen zur Arbeit fahren können. Notfalls kann ein Sonntagsfahrplan auch werktags eingeführt werden.

Wie versucht man, die Leistungsfähigkeit von Praxen und Kliniken zu erhalten?

Weniger dringende Untersuchungen und Operationen werden verschoben. Die Klinik-Betten sollen Schwerstkranken vorbehalten bleiben. Daher soll die medizinische Versorgung während einer Pandemie möglichst lange ambulant, also von Arztpraxen, erfolgen. Auch Fachärzte sollen die hausärztliche Behandlung von Corona-Patienten übernehmen. Bei Bedarf aktiviert die Ärztekammer Mediziner im Ruhestand für Hausbesuche; Krankenhäuser bitten Ärzte und Pfleger in Teilzeit, ihre Arbeitszeit aufzustocken. Es werden keine Schwerpunktpraxen oder „Fieberkliniken“ eingerichtet, um die Versorgungsstrukturen nicht gerade in einer Krise zu verändern. Dagegen sollen alle Krankenhäuser bei Bedarf normale Operations-Abteilungen in Intensivstationen umwandeln. Selbsteinweisungen von Patienten in Krankenhäuser sollen unterbleiben.

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So berichteten wir über das Coronavirus in Oberhausen

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14. März 2020: Oberhausen schließt alle Schulen und Kitas

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13. März 2020: Erstmals zwei Oberhausener Prominente in Quarantäne

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28. Februar 2020: Hamsterkäufe nur in wenigen Oberhausener Filialen

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