Mülheim. Ratsmitglieder und Bezirksvertreter arbeiten ehrenamtlich, aber nicht unentgeltlich: Und die Fraktionen bekommen pro Jahr aktuell 800.000 Euro aus der Stadtkasse.
Kommunalpolitik wird ehrenamtlich, aber nicht unentgeltlich gemacht. Während das Land festlegt, was Stadtverordnete und Bezirksvertreter als Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld bekommen, entscheidet der Rat darüber, wie viel Geld seine Fraktionen bekommen, um ihre parlamentarische Arbeit leisten zu können.
Denn die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker kommen nicht ohne hauptamtliche Fraktionsmitarbeiter aus, die Anträge formulieren und laufende Geschäfte erledigen. Büros müssen angemietet und Büromaterial und eine entsprechende Büroeinrichtung beschafft werden.
Der Rat beschließt Mitte Juni
Zum Beginn der abgelaufenen Wahlperiode hatte der Rat im Oktober 2009 seinen Fraktionen insgesamt 751.500 Euro pro Jahr bewilligt. Diese Zuwendungen wurde ab 2011 jährlich an die Inflationsrate angepasst und belaufen sich aktuell auf jährlich rund 805.000 Euro. Wie hoch die Fraktionszuwendungen in der neuen Wahlperiode ausfallen, beschließt der Rat in seiner Sitzung am 16. und 17. Juni.
Die Fraktionsgeschäftsführer von SPD und CDU, Claus Schindler und Hans-Georg Schiemer, wollen der Beschlussfassung des Rates nicht vorweggreifen. Sie gehen aber aufgrund der Haushaltslage nicht von einer Steigerung aus. Da die Zahl der gewählten Ratsmitglieder nach der letzten Wahl, bei der es keine Ausgleichs- und Überhangmandate gab, von 58 auf 54 gesunken ist, die Zahl der Ratsfraktionen, Gruppen und Fraktionslosen aber von sechs auf zehn gestiegen ist, wird das Kuchenstück, das an diese zu verteilen ist, wohl kleiner.
Zuwendungen stehen erst im Juni fest
Ein Sonderfall ist Oberbürgermeisterin Dagmar Mühlenfeld, da sie nur qua Amt Vorsitzende des Rates ist und auch nur als Oberbürgermeisterin besoldet wird. Die ehrenamtlichen Bürgermeister sind dagegen gewählte Ratsmitglieder, die als Stadtverordnete die zweifache beziehungsweise 1,5-fache Aufwandsentschädigung ihrer Ratskollegen erhalten.
Wie hoch die kommunalen Zuwendungen an die Ratsfraktionen in der neuen Wahlperiode ausfallen, wird zwar erst Mitte Juni feststehen, zumal das amtliche Endergebnis der Kommunalwahl erst am 2. Juni vom Wahlausschuss des Rates bestätigt wird und die gewählten Ratsmitglieder dann noch einmal gefragt werden müssen, ob sie ihr Ratsmandat annehmen.
Nicht alle haben Anspruch auf Zuwendungen
Doch die Ratsbeschlüsse vom Beginn der jetzt auslaufenden Wahlperiode geben die Richtung vor. Danach erhielt jede Ratsfraktion pro Ratsmitglied und Jahr 4000 Euro und pro Bezirksvertreter und Jahr 2000 Euro. Hinzu kamen Sockelbeträge, die sich ebenfalls an der Größe der jeweiligen Fraktion orientierten und in monatlichen Abschlagsbeträgen gezahlt werden.
Dem entsprechend wurden pro Jahr und Fraktion der SPD insgesamt 220.000 Euro, davon 100.000 Euro als Sockelbetrag, der CDU 190.000 Euro, davon 100.000 Euro als Sockelbetrag, den MBI 97.000 Euro, davon 55.000 Euro als Sockelbetrag, den Grünen 91.000 Euro, davon 55.000 Euro als Sockelbetrag, der FDP 89.000 Euro, davon 55.000 Euro als Sockelbetrag, der damals dreiköpfigen Linksfraktion 40.000 Euro, davon 22.000 Euro als Sockelbetrag zugesprochen. Einen Rechtsanspruch auf Fraktionszuwendungen haben aber nur Parteien, die mindestens drei Vertreter ins Stadtparlament entsenden können. Allerdings gewährte der Rat in der abgelaufenen Wahlperiode auch den fraktionslosen Ratsmitgliedern eine jährliche Zuwendung von 9500 Euro.
Einmalige Startpauschale
Außerdem erhielt die neue Linksfraktion eine Startpauschale von 8000 Euro, um damit zum Beispiel eine Fraktionsgeschäftsstelle einzurichten und hauptamtliche Fraktionsmitarbeiter bezahlen zu können.
Grundsätzlich gilt: Schrumpft eine Fraktion, schrumpft damit auch ihr Anspruch auf Zuwendungen. Zieht eine neue Fraktion in den Rat ein, wie diesmal die AfD, hat sie erst nach einem entsprechenden Ratsbeschluss Anspruch auf Zuwendungen aus der Stadtkasse.
Die bereits bestehenden Ratsfraktionen erhalten mit Rücksicht auf ihre laufenden Verpflichtungen auch schon vor dem Ratsbeschluss weiterhin die in der abgelaufenen Ratsperiode beschlossenen Zuwendungen, respektive deren monatliche Abschlagszahlungen.
Ist eine Ratsfraktion nach der Wahl kleiner geworden und erhält per Ratsbeschluss in der neuen Wahlperiode weniger Geld, wird die einmalig zu viel bezahlte Abschlagssumme mit der nächsten Monatsrate aus der Stadtkasse verrechnet.