Mülheim. Bei der Bezirksvertretungs-Wahl in Mülheim wurden Wahlscheine nicht immer zugestellt. Laut Stadt geschah dies aber nur in wenigen Fällen. Niemand sei an der Ausübung des Wahlrechts gehindert worden. Die Betroffenen hätten sich gemeldet und ihren Schein erhalten. In einem Fall aber offenbar nicht.
Erst am Wahlsonntag habe er gemerkt, so erzählt ein Leser aus Dümpten, der nicht genannt werden möchte, dass er für die Briefwahl unvollständige Wahlunterlagen von der Stadt erhalten habe. Der Wahlschein für die Bezirksvertretung habe gefehlt, was ihm erst aufgefallen sei, als er mit anderen über die Wahl gesprochen habe, die von drei Wahlscheinen gesprochen hätten. In einem zweiten Fall, der dem Leser bekannt geworden sei, habe in Heimaterde ein Wahlschein für die Bezirksvertretung in den Wahlunterlagen gefehlt.
Dass es zur unvollständigen Versendung von Wahlunterlagen gekommen sei, bestätigt auch Stadtsprecher Volker Wiebels. Alle bekannt gewordenen Fälle hätten aber „geheilt“ werden können. In welcher Größenordnung es zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei, könne er allerdings bei 134.000 Wahlberechtigten und 36.000 angeforderten Briefwahlunterlagen nicht sagen. Er hält es auch nicht für aussagekräftig, die Differenz zwischen den abgegebenen Stimmen der Stadtratswahl und der Wahl der Bezirksratswahl als Maßstab heranzuziehen.
Im Wahlamt habe sich niemand beschwert
An der Wahl zum Stadtrat hatten sich mit 67.348 Wählern 65 mehr als an der Wahl zur BV beteiligt. Aber das könne viele Gründe haben. Wiebels spricht von „einigen, wenigen Fällen“, „einem marginalen Problem“ und schließt eine „Massierung“ aus. Ebenso entschieden schließt er aus, dass durch diesen Fehler jemand an der Ausübung seines Wahlrechts gehindert worden sein könnte. Es habe sich, so Wiebels, niemand im Wahlamt nachträglich über diesen Fehler beschwert, auch nicht der Leser aus Dümpten, der uns allerdings Gegenteiliges sagte.
Er wolle das Problem nicht bagatellisieren oder gar die Verantwortung auf die Wähler schieben, Wiebels spricht aber von einer „Pflicht zur Mitwirkung“. Die Wahlberechtigten, die unvollständige Unterlagen erhalten haben, hätten dies erkennen können. In einem Begleitschreiben, so etwas wie die Gebrauchsanweisung, sei aufgeführt, dass drei Wahlscheine an die Stadt geschickt werden sollen. Und schon in der Wahlbenachrichtigung an die Bürger sei von drei Wahlen die Rede. Und außerdem wisse das jeder politisch Interessierte auch. Zumindest in einigen wenigen Fällen sei die Stadt von den Betroffenen informiert worden und habe die fehlenden Unterlagen nachgeliefert, um den Mangel zu heilen. Ob der Fehler, auf menschliches oder maschinelles Versagen zurück zu führen sei, müsse noch offen bleiben. Bei Problemen könne man sich jederzeit an die Bürgeragentur wenden: 455-1644.
Gültigkeit wird festgestellt
Ob diese Unregelmäßigkeit zu einem juristischen Problem wird, kann man schon am Dienstag sehen. Dann wird der Stadtwahlausschuss gemäß Paragraph 40 des Kommunalwahlgesetzes die Gültigkeit der Wahl feststellen und untersuchen, ob etwaige Einwände berechtigt sind.