Mülheim. Die SPD Heißen-Heimaterde will über die Bezirksvertretung nun eine Geschwindigkeitsmessung an derVelauer Straße beantragen. Schallschutz ist an dieser Stelle aber auch Sache des Landes NRW.
Die Berichterstattung der lokalen Presse über die problematische Verkehrssituation an der Velauer Straße findet ersten Widerhall in der örtlichen Politik. Wie dargelegt, beschweren sich Anwohner, die überwiegend an der Heinrich-Bertrand-Höhe leben, über „gesundheitsgefährdende“ Lärmbelastung durch ständige Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Betroffenen fordern, dass eine feste Blitzanlage aufgestellt wird, und organisieren derzeit eine Unterschriftenaktion, deren Ergebnis der OB zugeleitet werden soll.
Der SPD-Ortsverein Heißen-Heimaterde kündigt als Reaktion auf die Berichte nun an, im Rahmen seines nächsten Stadtteil-Rundgangs am 5. April auch das Umfeld der Velauer Straße zu besuchen. Als erster Schritt, so SPD-Bezirksvertreter Peter Pickert, solle über die BV eine Geschwindigkeitsmessung beantragt werden.
Geäußerte Bedenken des Ordnungsamtes, wonach die Straßenführung an dieser Stelle eine Radarkontrolle aus technischen Gründen quasi unmöglich macht, weist Claus Schindler, SPD-Ratskandidat für die Heimaterde, zurück: Eine Tempomessung von vorneherein auszuschließen, wertet er als „Einladung“ zum Rasen. Die Verwaltung müsse eine Lösung finden.
Jeder kann Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation stellen
Falls die Messwerte den Anwohnern Recht geben, müsse die Stadt Mülheim die zuständige Behörde zum Handeln auffordern: Denn die Velauer läuft in diesem Abschnitt als Landesstraße. Die formale Zuständigkeit liegt bei Straßen.NRW, deren Sprecher Frank Hoffmann auf Anfrage aber zunächst klarstellt: „Mit Geschwindigkeitsmessungen haben wir nichts zu tun, auch die Installation fester Blitzanlagen veranlassen wir nicht.“ Ansprechpartner hierfür sei in der Tat die Stadt.
Allerdings, so Hoffmann, gehöre Lärmschutz an bestehenden Straßen auch zu den Aufgaben von Straßen.NRW. Voraussetzung für eine Lärmsanierung ist zunächst, dass in den fraglichen Gebieten bestimmte Immissionswerte überschritten werden. Falls dies zutrifft, kommen aktive Schallschutzmaßnahmen in Frage, beispielsweise Wälle, Wände oder dämpfende Fahrbahnoberflächen. Oder auch passive Lärmschutzmaßnahmen, etwa der Einbau von Schallschutzfenstern, wobei die Kosten bis zu 75 Prozent erstattet werden können.
Eigentümer haben die Möglichkeit, bei Straßen.NRW formlos zu beantragen, dass die Lärmsituation im Bereich ihres Wohnhauses überprüft wird. „Jeder kann einen Einzelantrag stellen“, bestätigt Frank Hoffmann, „aber viel Hoffnung kann ich den Leuten leider nicht machen. Denn Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung, und die Landesmittel sind knapp.“