Mülheim. Laut Ratsbeschluss vom 1. Oktober sollte der gewerbliche Flugverkehr in Mülheim/Essen eingestellt werden. Bisher ist jedoch nichts passiert. Die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm hinterfragt den Ratsbeschluss in einem offenen Brief an die OB. Der Verdacht: Der Ratsbeschluss wurde auf Eis gelegt.
In einem offenen Brief an die Oberbürgermeisterin hinterfragt jetzt die Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm, was aus dem Ratsbeschluss vom 1. Oktober geworden ist, der das Ziel verfolgt, den gewerblichen Hubschrauber-Flugverkehr in Mülheim/Essen einzustellen. Eine Ratsmehrheit hatte auf Antrag der SPD den Gesellschafter Stadt Mülheim aufgefordert, in der Gesellschafterversammlung des Flughafens für die Umsetzung zu sorgen.
In der Vergangenheit war es aus Kreisen der Anwohnerschaft in Essen wie in Mülheim vermehrt zu Beschwerden über niedrig fliegende Hubschrauber, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, gekommen. Die Grünen hatten zuvor versucht, zumindest eine zeitliche Begrenzung für Hubschrauberflüge durchzusetzen. Die Schutzgemeinschaft hegt nun den Verdacht, dass der Ratsbeschluss auf Eis gelegt wurde. „In ihrer Funktion als OB obliegt es Ihrer Zuständigkeit, Beschlüsse des Rates unverzüglich umzusetzen“, erklärt der Vorsitzende Reiner Fuchs. Eine entsprechende Umsetzung oder darauf abzielende Maßnahmen habe der Verein jedoch bisher nicht feststellen können.
Auf Eis gelegt wurde der Ratsbeschluss keineswegs, wie die WAZ auf Anfrage aus dem Rathaus erfuhr. Auch der Essener Rat habe einen ähnlichen Beschluss gefasst, der Mülheimer sei jedoch weitergehend. Daher werde nun versucht, in der Gesellschafter-Versammlung Anfang Januar einen Konsens zu finden. Auch das Land, so ein Sprecher der Stadt, müsse als dritter Gesellschafter mit ins Boot geholt werden. Und selbst dann, wenn sich alle drei Gesellschafter über ein Verbot geeinigt hätten, sei dies noch keine beschlossene Sache. Auch die Bezirksregierung muss dazu gehört werden. Erst wenn von dort grünes Licht komme, könne die Geschäftsführung des Flughafens aufgefordert werden, die Hubschrauberflüge, außer Kranken – und Rettungsflüge, einzustellen.