Mülheim. Ein schöner Ausflug mit dem Herrchen in Nähe des Entenfangs endete am Montagnachmittag für eine kleine Mischlingshündin tödlich. Ein nicht angeleinter, augenscheinlich aus dem Blickfeld des Halters entwichener Rottweiler jagte das Opfer und zerfleischte es abseits eines Waldweges.
Noch hörbar schockiert wandte sich die Halterin des Mischlingshundes jetzt telefonisch an die Redaktion, um das tragische Ereignis zu schildern. Ihr Mann sei am Montagnachmittag gegen 16.30 Uhr mit ihrer Hündin Kiki vom Parkplatz an der Großenbaumer Straße aus zum Spaziergang aufgebrochen. Er sei mit Kiki auf dem Waldweg Richtung Tannenstraße unterwegs gewesen, als der Rottweiler aufgetaucht sei. Während ihr Mann keine Gefahr wahrgenommen habe, habe Kiki ängstlich reißaus genommen. Der Rottweiler sei hinterher, im Unterholz habe er die Hündin erwischt und übelst zugerichtet. „Der hat richtig gewütet, das war nicht nur ein Genickbiss”, so die schockierte Halterin.
"Das Opfer hätte auch ein Mensch sein können"
Die Frau aus Duisburg-Bissingheim versteht nicht, warum der Rottweiler so frei herumlaufen konnte. „Kein Mensch war in Sicht. Mein Mann hat nur noch einen Pfiff gehört.” Dann sei der Rottweiler verschwunden. Wütend macht die Frau, dass der Halter des Rottweilers nicht nachgeschaut hat, was sein Hund im Unterholz getrieben hat. Ihre Hündin sei derart zugerichtet gewesen, dass es unvorstellbar sei, dass der Rottweiler nicht Blut am Fell hatte. „Das muss der Besitzer gesehen haben”, erhebt sie schwere Vorwürfe gegen Unbekannt: Das Opfer „hätte auch ein Mensch sein können”. Im Nachhinein sei sie noch froh, dass ihr Mann die Hündin nicht zum Schutz vor dem Rottweiler auf den Arm genommen habe. „Dann hätte ich wohl beide da liegen gehabt.”
Nach Auskunft der Stadt besteht gemäß Landesforstgesetz keine Anleinpflicht auf Waldwegen, sondern nur abseits davon. Amtstierärztin Heike Schwalenstöcker-Waldner sagte auf Nachfrage, dass für Rottweiler grundsätzlich keine Anleinpflicht gelte, wenn er nach einer Verhaltensprüfung nicht als gefährlich eingestuft worden ist. Im vorliegenden Fall, so die Tierärztin, würde die Befreiung von der Leinenpflicht „ganz sicher zurückgenommen”.