Herne. Seitdem eine Joggerin vor zwei Wochen im Königsgruber Park in Herne einen fünf Monate alten Hund getreten hat, ist eine Diskussion zwischen Sportlern und Tierschützern entbrannt. "Es gibt zu wenig Freiflächen für Hunde in Herne", beklagen Tierfreunde.

„Die Joggerin hat total überreagiert”, sagt Brigitte Seele-Rossbach, 1. Vorsitzende des Tierschutzvereins Herne-Wanne. „Wir waren alle entsetzt.” Das eigentliche Problem reicht aber weit über den aktuellen Fall hinaus. „Es gibt zu wenig Freiflächen für Hunde in Herne”, beklagt die Tierschützerin.

Auf insgesamt vier solcher Hundewiesen sollen sich die Vierbeiner austoben: Im Stadtgarten Herne zwischen Hölkeskampring und Vinckestraße, im Schlosspark Strünkede in Baukau, an der Claudiusstraße in Wanne und an der Reichsstraße in Eickel. „Aber die sind nicht erwähnenswert, weil sie so klein sind”, gesteht Stadtsprecher Christian Matzko ein. „Wenn man den Hund mal richtig laufen lassen will, muss man etwas wegfahren.”

Generelle Anleinpflicht

Tierschützer fordern mehr Freiflächen für Hunde. Foto: imago
Tierschützer fordern mehr Freiflächen für Hunde. Foto: imago © imago stock&people

Rund 7500 Hunde sind derzeit in Herne steuerlich erfasst. Für sie alle gilt generell eine Leinenpflicht, wie Matzko erklärt. Ausnahmen seien Landschaftsschutzgebiete, wie es bei weiten Teilen des Königsgruber Parks zutrifft, sowie in Wäldern. „Jedoch dürfen die Hunde die Wege nicht verlassen”, so Matzko. Zusätzliche Regeln und Ausnahmen – etwa für Gefahrhunde – gebe es einige. Andere Tiere und Fußgänger dürften in keinem Fall belästigt werden.

Das sagt auch WAZ-Leser Jasper, der sich in einem Brief an die Redaktion als Jogger bezeichnet, der „schon zweimal von niedlichen Hündchen, die ,nur spielen wollten', gebissen wurde.” Er merkt an: „Das Problem sind nicht die Jogger oder die Hunde, sondern derartige ,Frauchen und Herrchen', die nicht – wie 98 Prozent aller Hundehalter – ihren Hund unter Kontrolle oder eben an der Leine haben.” Wenn ein Jogger bei jedem freilaufenden Hund anhalten müsse, könne er gleich spazieren gehen.

Um Verständnis und Nachsicht mit Hunden, die „noch Nachholbedarf in Sachen Gehorsam haben”, bittet hingegen Hans-Dieter Fischer. Er verweist darauf, dass Hunde gerade in unserer Stadt dazugehörten. „Sie haben einen festen Platz in unserer Gesellschaft.”

221 Verwarnungen

Verstärkte Kontrollen auch an den Wochenenden und Bußgelderhebungen fordert WAZ-Leser Bert Kalka. Er möchte als Läufer das Recht haben, möglichst unbehelligt und ohne Angst seine Runden drehen zu können. Kontrollen gebe es bereits, erklärt Stadtsprecher Matzko. Insgesamt acht Mitarbeiter des kommunalen Ordnungsdienstes seien in den vier Stadtbezirken unterwegs. 2009 wurden 221 Verwarnungen ausgesprochen. „Bei Einsicht des Halters können das auch mündliche Verwarnungen sein”, so Matzko. In der Regel betrage das Bußgeld aber 25 Euro.

Dass sich so mancher Fußgänger über nicht angeleinte Vierbeiner beschwert oder gar verängstigt ist, kann auch die Vorsitzende des Tierschutzvereins Herne-Wanne, Brigitte Seele-Rossbach, verstehen. „Natürlich besteht die Leinpflicht, und daran sollte man sich auch halten.”

Zudem räumt sie ein, dass es die Problematik Hund gegen Jogger immer wieder gibt. „Wenn man wegläuft, ist man Beute”, sagt sie. Die Tierschützerin plädiert für eine bessere Kommunikation zwischen Hundebesitzer und Jogger. „Von beiden Seiten sollte Verständnis da sein – von Mensch zu Mensch.”

Ermittlungen dauern an

Wegen des Vorwurfes einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz § 17 ermittelt die Polizei derzeit noch gegen die Joggerin, die am 26. Januar den fünf Monate alten Malteser getreten haben soll.

„Es sind Hinweise im Kriminalkommissariat eingegangen, es hat sich auch eine Frau gemeldet, die bestätigt, dass es zu einem Vorfall gekommen ist”, erklärt Polizeisprecher Volker Schütte. Jedoch beschreibe sie die Ereignisse anders als die Hundebesitzerin.

Bisher beruhten alle Erkenntnisse auf den Beschreibungen der Halterin. Sie hatte berichtet, dass die Joggerin ihren Hund „Kenai” so getreten habe, dass er etwa eineinhalb Meter durch die Luft geschleudert wurde, weil er der Joggerin ein Stückchen hinterher geflitzt war. Den ersten Schreck hat der Hund überstanden. „Es geht ihm gut”, sagte die 26-jährige Besitzerin gestern.

Trotzdem gehen die „recht umfangreichen Ermittlungen” weiter. „Es wird in alle Richtungen ermittelt”, so Schütte. Noch sei nicht geklärt, in welchem Teil des Königsgruber Parks sich der Vorfall ereignet hat und ob dort Anleinpflicht herrschte. Schütte appelliert an alle Hundebesitzer: „Leinen Sie Ihren Hund an, wenn sich ein Jogger nähert.”

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