Nach der Attacke eines American Staffordshire auf eine kleine Hündin ist der mündlichen eine schriftliche Ordnungsverfügung gegen den Hundehalter wegen der unzulässigen Haltung eines so genannten „Gefährlichen Hundes” gefolgt. Der gebissene Bürger war zwei Wochen arbeitsunfähig.

Vor gut zwei Wochen kam es im Winkhausener Hasental zu einem Beißangriff eines frei laufenden American Staffordshire Terriers auf eine kleine Hündin und ihr Herrchen (wir berichteten). Die Stadt stellte daraufhin den Hund sicher. Inzwischen ist – nach der mündlichen – eine schriftliche Ordnungsverfügung gegen den Hundehalter wegen der unzulässigen Haltung eines so genannten „Gefährlichen Hundes” eingeleitet und auf den Weg gebracht worden, teilte die Stadt auf Anfrage mit.

Schadenersatzansprüche

Der bisherige Besitzer der jungen Hündin habe nun vier Wochen Zeit, Klage gegen diese Ordnungsverfügung zu erheben. Das Tier befindet sich nach wie vor im Mülheimer Tierheim, wo es ihm gut gehe. Frühestens nach Ablauf der vier Wochen kann der Hund in sachkundige, gute Hände vermittelt werden.

Der Winkhausener Ulrich W., der seinen kleinen Hund aus den Fängen der Staffordshire-Hündin zu befreien versuchte und dabei selbst gebissen wurde, war zwei Wochen lang nicht arbeitsfähig. Hündin „Paula” geht es wieder gut.

Das Ehepaar W. hat Schadensersatzansprüche angemeldet. So seien etwa für die Tierarztkosten des verletzten eigenen Hundes mehrere hundert Euro zusammengekommen.