Mülheim.

Nach dem verlorenen Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) zur Klage der WAZ auf Einsicht in alte Zinswetten-Gutachten des städtischen Rechtsamtes weist Rechtsdezernent Dr. Frank Steinfort die harsche Kritik des Gerichtes an der Prozessführung der Stadt zurück.

Wie berichtet, hatte sich das Gericht unter anderem deshalb „verblüfft“, gar „verärgert“ gezeigt, weil die Stadt erst auf den letzten Drücker mitgeteilt hatte, dass es zwei statt ein Gutachten gibt. Eines davon sei aus dem Jahr 2009, die WAZ hatte aber Einsicht in die „Prüfberichte“ aus dem Jahr 2008 verlangt, weil sie von nur einem einzigen Gutachten ausgegangen war. Auf die Zweiteilung hinzuweisen, so Steinfort mit Bezug auf die WAZ-Berichterstattung, sei mitnichten als „Trickserei“ zu verstehen.

Zweifel an den eigenen Haftungsansprüchen

Die OVG-Kritik an der Prozessführung der Stadt weist er insgesamt zurück. Zu Recht habe man nun noch geltend gemacht, dass die Gutachten für den klagenden Redakteur verschlossen bleiben müssten, weil sich nun – entgegen der damaligen Rechtseinschätzung – eine städtische Klage gegen die Banken abzeichne. Damals überwiegende Zweifel an den eigenen Haftungsansprüchen zu offenbaren, könne den Klageerfolg gefährden.

Auch weist Steinfort die Kritik des OVG zurück, wesentliche Angaben zum Sachverhalt erst auf den letzten Drücker mitgeteilt zu haben. Er verweist darauf, dass die Stadt fristgerecht am vergangenen Freitag auf Fragen des Gerichtes geantwortet habe, „vielleicht war das OVG von der Fülle der Angaben überrascht“, wird Rechtsamtsleiterin Bettina Döbbe zitiert.

Die WAZ hat am Tag des Urteils die unverzügliche Akteneinsicht eingefordert. Das Rechtsamt macht sie am kommenden Montag möglich.