Mülheim. .
In dieser Woche noch muss die Stadt die Schadenersatzklage wegen der millionenschweren Verluste mit einer Wette auf die Entwicklung des Schweizer Franken einreichen, damit die Verjährungsfrist nicht abläuft.
„Die Mails gehen hin und her“, berichtete Rechtsdezernent Dr. Frank Steinfort am Mittwoch noch von letzten Abstimmungen der Stadt mit der Fachanwaltskanzlei Baum, Reiter & Collegen. Am 30. Juni muss die Klage gegen eine Abwicklungsgesellschaft der West LB eingereicht sein.
Für die Stadtkasse geht es gemäß WAZ-Berechnungen um einen möglichen Schaden von 6 Mio. Euro, die ihr allein jene Wette bis August 2015 bescheren kann, weil die Euro-Schwäche mit hoher Wahrscheinlichkeit weiter verlustbringend sein wird.
Schadensersatzansprüche für Wettpartner
Die Kanzlei Baum, Reiter & Collegen hatte im vergangenen Jahr festgestellt, dass die West LB die Stadt vor Abschluss des Wettgeschäftes nicht darüber aufgeklärt habe, dass die Wette für Mülheim von Anfang an mit einem negativen Marktwert behaftet gewesen sei. Gerichte haben mit diesem Umstand der mangelhaften Beratung in jüngerer Vergangenheit immer wieder Schadenersatzansprüche für Wettpartner der Banken begründet.
Parallel läuft noch eine Zinswette für die Stadt mit hohen Verlusten. Insgesamt konstatierte Kämmerer Uwe Bonan nun in nicht-öffentlicher Sitzung des Finanzausschusses einen Verlust von 380.000 Euro allein im ersten Quartal 2013. Damit ist mit den Wettgeschäften insgesamt nun die Schallmauer von 10 Mio. Euro Verlust durchbrochen. Aktueller Stand: 10,224 Mio. Euro.