Mülheim.

Mülheims Finanzausschuss ist am Montag der Empfehlung der Kanzlei Baum, Reiter & Co. gefolgt und hat die Frage, ob die Stadt ihre Klage wegen der Millionenverluste bei Wettgeschäften mit Banken ausweiten soll, erneut vertagt.

Wie berichtet, raten die Düsseldorfer Fachanwälte für Kapitalmarktrecht weiter davon ab, über die Wette auf den Schweizer Franken hinaus Schadenersatzansprüche gegenüber der West LB und der Commerzbank geltend zu machen. Zwar gebe es in der Rechtsprechung die Tendenz, dass zunehmend geschädigte Kommunen mit ihren Klagen Erfolg hätten. Doch sei bei Sicht auf das Gros der Mülheimer Wetten festzustellen, dass bei einer Klage das Kosten-Nutzen-Risiko (noch) zu hoch sei. Zu unsicher sei die Rechtsprechung, weil neueste Urteile noch die Revision zu überstehen haben.

Ein richtungsweisendes Urteil pro oder contra Kleinstadt Ennepetal in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht erwarten die Gutachter der Stadt im September. Dies könne für Mülheim Pforten öffnen. Allein im ersten Halbjahr 2013 hat Mülheim mit zwei noch laufenden Wetten (auf den Franken und den Interbankenzins Euribor) Verluste von 730.500 Euro eingefahren. Seit dem Start der Wetterei 2004 unter Ex-Kämmerer Gerd Bultmann stehen schon Verluste von mehr als 10 Mio. Euro zu Buche. Wenn es schlecht läuft, häufen sich bis 2026 nach WAZ-Berechnungen weitere Verluste von knapp 10 Mio. Euro an.

Stadt möglicherweise unzureichend aufgeklärt

Eine Kehrtwende vollzogen die Gutachter übrigens in der Frage der Verjährung. Zum ersten Mal schlossen sie sich der Meinung anderer Fachkanzleien an, dass nicht nur eine dreijährige, sondern auch eine zehnjährige Verjährungsfrist zum Tragen kommen könnte. Doch für Mülheims Altgeschäfte bleiben die Anwälte skeptisch. Im Fall der Fälle könne die Stadt in der Argumentation, von den Wettpartnern unzureichend aufgeklärt worden zu sein, stolpern. Schließlich habe sie sich vor Vertragsabschluss noch von weiteren Banken beraten lassen, auch von der Sparkasse.

Auf SPD-Initiative beschloss der Ausschuss, dass die Verwaltung von nun an fortwährend zur neuesten Entwicklung der Rechtsprechung referiert und dass noch vor Ablauf einer etwaigen dreijährigen Verjährungsfrist in diesem Jahr ein Beschluss zu weiteren Klageabsichten gefasst werden soll. Eckart Capitain (CDU) forderte von der Verwaltung, endlich für jede einzelne Wette aufzuzeigen, wie hoch deren Verlust ist, wann die Verjährung greift und wie hoch das Prozesskostenrisiko und die Wahrscheinlichkeit eines Klageerfolges einzuschätzen sind.