Mülheim.

Trotz bemerkenswerter Erfolge anderer Kommunen vor Gerichten bleibt die Stadt Mülheim zurückhaltend in der Frage, ob sie mit weiteren Schadenersatzklagen Millionenverluste aus ihren Wettgeschäften mit der ehemaligen WestLB und der Commerzbank abmildern sollte. Die Politik wird nun aufgefordert, die weitere Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten.

Mehr als 10 Mio. Euro hat die Stadt mittlerweile durch ihre Wetten auf die Entwicklung von Zinsen und den Wert des Schweizer Franken verloren. Schadenersatz hat sie bisher aber nur für die noch laufende, weiter verlustreiche Franken-Wette eingereicht. Im Sommer 2012 hatte sich die Stadt nach einem entsprechenden Rat durch die mit der Sache betraute Düsseldorfer Fachanwaltskanzlei Baum, Reiter & Co. die Zustimmung der Politik eingeholt, für alle anderen Wetten, die seit 2004 Verluste gebracht haben bzw. weiter Verluste bringen, sich noch ein Jahr Zeit zu geben für die Entscheidung für oder gegen eine Klage.

Das Jahr ist nun rum, die Gutachter haben die fortgeschrittene Rechtslage erneut durchleuchtet – und kommen wieder zu dem Schluss: nicht klagen. Die Rechtsprechung habe sich zwar fortentwickelt, aber für das eine oder andere Urteil von Landgerichten sei zweifelhaft, ob es in den nächsten Instanzen Bestand haben könne.

Landgerichte fällten Kommunen-freundliche Urteile

So hatte das Landgericht Dortmund erst im Juli mit einem Urteil Aufsehen erregt, mit dem es die Auffassung vertritt, dass eine Wette auf den Franken gar sittenwidrig sei, weil sie Glücksspielcharakter habe und deshalb wegen der kommunalrechtlichen Haushaltsvorschriften gar nicht erst habe zustande kommen dürfen. Baum, Reiter & Co. halten diese Argumentation für „rechtlich nicht überzeugend“, sie stünde im Widerspruch zu obergerichtlicher Rechtsprechung. Ohnehin sei die Stadt Mülheim nur eine Wette „mit Glücksspielcharakter“ eingegangen – im Fall der Franken-Wette klage man ja schon. Im Gegensatz zu den von Mülheim bestellten Gutachtern beschreiten andere Kanzleien aber genau diesen Weg auch für Wetten, die Mülheim sonst noch im Portfolio hat(te). Sie argumentieren damit, dass den Kommunen jegliche Wetten qua Haushaltsrecht von vornherein untersagt seien.

Die Landgerichte in Köln und Düsseldorf haben auch Kommunen-freundliche Urteile gefällt. Das Landgericht Düsseldorf deutete dabei sogar an, dass es bei verletzter Aufklärungspflicht gar nicht darauf ankomme, wie komplex der Struktur der Wetten sei. Auch letzteres halten Baum, Reiter & Co. nicht für gesichert.