Mülheim. Aus Protest gegen das seit Mai in NRW geltende strenge Rauchverbot hat ein Wirt in Mülheim Mitgliedern der Grünen Hausverbot erteilt. Er wolle zum Denken anregen und auf die Nachteile des Rauchverbots aufmerksam machen, sagt er. Ob das Lokalverbot rechtens ist und wie die Grünen reagieren.

Mit den Worten: „Das ist nicht in Ordnung. Stellen sie sich mal vor, jemand erteilt Homosexuellen Hausverbot“ erzählt ein Leser, was er an der Tür der Altstadt-Gaststädte „Uerige-Treff“ gesehen hat. Dort hängt ein Schrieb dessen Überschrift mit großen Lettern „Lokalverbot“ titelt. Weiterhin wird ausgeführt das Verbot bestehe „für Mitglieder der Partei: Die Grünen NRW“.

Uwe Mühlenfeld, der Wirt des Uerige-Treff, ist gerade dabei seine Gaststätte herzurichten, spannt einen großen Sonnenschirm auf. Mit einem Lächeln im Gesicht erklärt er seine Aktion: „Ich bin in Düsseldorf auf der Demonstration gegen das Rauchverbot gewesen. Dort waren vier- bis fünftausend Menschen.“ Gebracht hat es allerdings nichts, muss er resümieren.

Jetzt möchte er mit dem Lokalverbot zum Denken anregen und auf die Nachteile des Rauchverbotes aufmerksam machen: „Die Raucher müssen jetzt vor der Tür stehen, das gefällt den Anwohnern natürlich nicht. Man muss als Wirt darauf achten, dass die Leute nicht zu laut werden.“ Man hätte andere Lösungen finden und ein wenig kompromissbereit sein können, was das Rauchverbot anbelangt, findet der Wirt. In seiner Kneipe möchte er machen, was er will und sich nicht bevormunden lassen. Dass er tatsächlich jemanden rauswerfen werde, weil er Mitglied bei den Grünen ist, das glaubt der Gastronom jedoch nicht.

Gaststätten-Verbot für Parteimitglieder "unter der Gürtellinie"

Jürgen Pastowski, Geschäftsführer der Mülheimer Grünen, bleibt gelassen, als er mit dem Lokalverbot konfrontiert wird: „Ich will mich über so etwas nicht aufregen. Ich finde das ist unterhalb der Gürtellinie.“ In Gelsenkirchen habe es vor einem Jahr auch so eine Aktion gegeben, aber irgendwann sei der Boden des Niveaus erreicht, sagt Pastowski und stellt schnell klar: „Es ist kein Rauchverbot, sondern ein Nichtraucherschutzgesetz. So müssen Sie das sehen!“ Weiter über das Hausverbot reden möchte er aber nicht, sonst würde er „solchen Personen zu viel Aufmerksamkeit schenken.“

Mal angenommen Mühlenbach wolle sein Lokalverbot strikt durchziehen, dürfte er das? Rechtsanwalt Andreas Schmidt stellt klar: „Es ist zwar nicht moralisch, aber er ist im Recht.“ Ein Taxifahrer habe, so Schmidt, eine Beförderungspflicht, er darf sich seine Gäste nicht aussuchen. Ein Wirt hat jedoch Vertragsfreiheit, muss die Gäste nicht bedienen. „Solange er sich mit dem Lokalverbot nur gegen die Einstellung einer Partei richtet und nicht gegen einzelne Personen, ist das rechtlich in Ordnung“, so Schmidt.