Gelsenkirchen-Buer. . Mitarbeiter des städtischen Ordnungsreferates in Gelsenkirchen haben am Donnerstag vergangener Woche Gaststätten und Kneipen auf die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes kontrolliert. In einigen Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Gaststättenbetreiber müssen nun eine Strafe zahlen.
Mit diesem Besuch hatten die Wirte und ihre Gäste wohl nicht gerechnet: Am Donnerstag der vergangenen Woche haben Mitarbeiter des städtischen Ordnungsreferates gezielt buersche Gaststätten und Kneipen aufgesucht und auf die Einhaltung der Vorgaben des Nichtraucherschutzgesetzes kontrolliert. In einigen Fällen wurden der von Amts wegen gehegte Verdacht auch bestätigt und Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Weil geraucht wurde, wo nicht mehr geraucht werden darf, müssen die Gaststättenbetreiber jetzt eine „Strafe“ in Höhe von 200 bis 400 Euro zahlen.
400 Euro im Wiederholungsfall
Oliver Schäfer, Sprecher der Stadtverwaltung, bestätigt den Einsatz der städtischen Kontrolleure: „An diesem Tag wurden insgesamt 21 Betriebe gezielt im Zentrum von Buer aufgesucht.“ Dabei stellten sie in sechs Fällen Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz fest. Die Folge: Die Wirte müssen, so sie das erste Mal aufgefallen sind, 200 Euro bezahlen. Im Wiederholungsfall werden 400 Euro fällig. Schäfer: „Es waren auch Wirte dabei, die zum wiederholten Mal aufgefallen sind.“
Der Aktion waren „Hinweise auf einzelne Lokale“ vorausgegangen. Diese Informationen stammten nicht von der Wirte-Konkurrenz, sondern von Gästen, die sich bei der Stadt über Rauchschwaden in den Gaststätten beschwert hatten, betont Oliver Schäfer. Aus Gründen der Gleichbehandlung und der Fairness habe die Stadt sich dann zu dieser konzertierten Aktion entschlossen.
Protest mit Plakaten
Es seien nicht nur „Knöllchen“ geschrieben, sondern auch das Gespräch mit den Wirten gesucht worden. Diese seien dankbar für klärende Hinweise auf das bestehende Gesetz und die bevorstehende Neufassung gewesen, so Schäfer. Die Gesetzesnovelle lässt dann nicht mehr jene Vielzahl an Ausnahmen zu, die heute noch gelten. Allerdings: Raucherclubs, wie sie zur Abwehr des Gesetzes von einigen Wirten gegründet wurden, seien auch jetzt schon rechtlich nicht mehr zulässig, so Schäfer.
Diese „Dankbarkeit“ drückt der Wirt eines bekannten Lokals an der Buer-Gladbecker Straße auf seine Weise aus. Am Tag nach dem Besuch des Ordnungsamtes brachte er einen handschriftlichen Aushang am Eingang an: „Ab sofort ist das Gasthaus Plettenberg ein absolutes Nichtraucher-Lokal! Wir bedanken uns bei Mitbewerbern und militanten Nichtrauchern für die Anzeige beim Ordnungsamt“.