Mülheim.

Wertvoll oder nur noch Bruch? Darum geht es in dem seit Jahren anhaltenden Streit zwischen der städtischen Denkmalbehörde und den Vereinigte-August-Thyssen-Stiftungen, Eigentümerin des Bau-Ensemble der Troostschen Weberei am Ruhrufer.

Konflikt noch net begraben

Die Stiftungen wollen abreißen, die Stadt wollte die Stiftungen zwingen, zu erhalten. Es geht um Millionen. Der Konflikt ist noch nicht begraben, aber er neigt sich dem Ende entgegen. Vor Gericht zogen die Kontrahenten die Krallen ein und wollen sich außergerichtlich einigen.

Einigung im ersten Quartal 2013

Die Stiftungen nahmen jetzt die Klagen auf Genehmigung der Abrisse zurück, die Stadt im Gegenzug ihre Ordnungsverfügungen zum Denkmalerhalt mit Androhung von Strafe. „Wir sind quasi wieder zurück auf Start“, formuliert es der Geschäftsführer der Stiftungen, Johannes Hartmann, gegenüber der WAZ. Er wertet die Gerichtsverhandlung positiv und baut darauf, dass im ersten Quartal des nächsten Jahres die Einigung unterschriftsreif ist.

Wiederaufbau nach Denkmalschutz-Richtlinien

Die Stiftungen, die immer betonten, dass ein Wiederaufbau nach Denkmalschutz-Richtlinien für sie nicht zu bezahlen sei, sehen im Abriss und anschließendem historisierten Wiederaufbau des Tudorhauses und des Weberei-Gebäudes den einzig gangbaren Weg. „Wir müssen bedenken, dass selbst die Außenmauern nicht mehr zu retten sind, die Häuser nur unter Gefahr noch begangen werden können“, so Hartmann mit Verweis auf Gutachten und darauf, dass selbst der Landeskonservator vor Gericht kein Veto eingelegt habe.

Kutscherhaus soll erhalten bleiben

Gutachter sehen durchaus die Gefahr des Einsturzes (WAZ berichtete), erst recht, wenn das Holzgebälk bei einer Sanierung herausgenommen würde. Die Stiftungen, die sich in erster Linie um Senioren- und Kindereinrichtungen kümmern, sehen daher auch eine Abrisspflicht. Das Kutscherhaus, das weitaus weniger marode ist, wollen sie erhalten.

Investor aus dem Münsterland

Die Stiftungen haben einen Investor aus dem Münsterland zur Hand, der sich verpflichten will, zügig die Bauten nach historischem Vorbild wieder zu errichten, mit mehreren Wohnungen der Luxusklasse.

Weiterer Streit könnte sich noch Jahre hinziehen

Die Stadt will sich noch beraten und stellt zunächst fest: „Das Gericht vertrat auch die Auffassung, dass bei der Alten Weberei und dem Tudorhaus hinsichtlich der Außenwände noch ausreichend historische Bausubstanz vorhanden sei, die die Denkmaleigenschaft dieser beiden Gebäude noch nicht hat entfallen lassen.“ Hieße: Da ist noch was drin in Sachen Erhaltung? Das glaubt Hartmann nicht: „Ein weiterer Streit könnte sich noch Jahre hinziehen, damit ist den Denkmälern auch nicht gedient.“