Mülheim. .

Mit Hilfe von Luftbildern ist die Stadt Grundstückseigentümern auf der Spur, um versiegelte Flächen auf Grundstücken zu ermitteln, für die diese bisher keine Niederschlagswassergebühren zahlen.

Zuletzt hatte die Stadt Eigentümer 1996 und 1997 aufgefordert, bebaute und befestigte Flächen auf ihren Grundstücken anzugeben, damit die Gebühren nach neuer Rechtslage ab 1998 berechnet werden konnten. Bis heute dürften sich laut Stadt „massive Veränderungen“ in der Bebauung und Versiegelung ergeben haben. So gehe man davon aus, dass die vorliegenden Bemessungsdaten „zu einem nicht unerheblichen Grad nicht mehr aktuell“ seien.

Stadt setzt auf Auswertung von Luftbildern

Um die eigenen Datensätze zu aktualisieren, setzt die Stadt nun auf eine Auswertung von Luftbildern. Sie soll Anhaltspunkte dafür liefern, wo mehr Versiegelung vorherrscht als vom Grundstückseigentümer angegeben.

Stadt sieht Eigentümer zum Mitwirken verpflichtet

Die Auskunft allerdings, ob diese Flächen tatsächlich auch ans städtische Kanalnetz angeschlossen sind und daher Niederschlagswassergebühren fällig werden, müsse vom Eigentümer kommen.

Die Stadt sieht die Eigentümer zum Mitwirken verpflichtet. Andernfalls werde die Fläche geschätzt und könne ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Bußgeld in Gang gesetzt werden, heißt es.