Mülheim..
In der Weihnachtsgeschichte machten sich Maria und Josef mit dem Esel auf, um gezählt zu werden. In der Adventszeit 2011 bekommen 1700 Mülheimer Immobilieneigentümer nun Post vom Statistischen Landesamt, Information und Technik NRW (IT.NRW): Sie haben bisher bei der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus die Auskunft verweigert.
In ganz Nordrhein-Westfalen wurden mehr als vier Millionen Gebäude- und Wohnungseigentümer um Auskunft gebeten. Gut 90 Prozent antworteten bereits. Auch in Mülheim sendete die überwiegende Mehrheit ihre Informationen an das Landesamt: 28 900 Immobilienbesitzer und -verwalter wurden angeschrieben, bisher fehlen 1700 Rückmeldungen. In ganz NRW sind etwa 200 000 Menschen säumig.
Sie alle werden in den nächsten Wochen Heranziehungsbescheide erhalten, in denen sie nochmals auf ihre gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme hingewiesen und zur Auskunftserteilung aufgefordert werden. Die Erhebungsunterlagen liegen dem Schreiben erneut bei oder können online ausgefüllt werden.
Eigentümern, die die Auskunft weiterhin verweigern, droht ein „Zwangsgeld“ – auch darauf wird in den Bescheiden hingewiesen. Die Höhe der zu zahlenden Summe richtet sich nach der Anzahl der Immobilien, für die bis zur gesetzten Frist noch Rückmeldungen ausstehen. Für Besitzer von bis zu drei Immobilien werden im Falle der Verweigerung beispielsweise 300 Euro fällig.
Geht die Datenmeldung nach Versand des Heranziehungsbescheids nicht binnen vier Wochen bei IT.NRW ein, erfolgt eine Zwangsgeldfestsetzung. Dennoch bleibt die Auskunftspflicht bestehen – auch für diejenigen, die die Geldstrafe zahlen. „Ein Freikaufen von der Auskunftspflicht ist nicht möglich“, betonen die Verantwortlichen beim Statistischen Landesamt. Sie weisen zudem darauf hin, dass „trotz sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Meldungen“ nicht ausgeschlossen werden könne, dass jemand unbegründet einen Heranziehungsbescheid erhält. Betroffene melden sich unter 0211 882 593 693.