Mülheim. .

Von Mehrfamilienhaus-Besitzern wird künftig eine jährliche Legionellen-Prüfung verlangt. Andreas Noje, Geschäftsführer vom Mülheimer Eigentümerverein Haus & Grund, erklärt, worum es geht.

Wer muss die Legionellenprüfung durchführen?

Andreas Noje: Am 1. November ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern haben die Pflicht zur Überprüfung auf Legionellen, wenn sich Großanlagen zur Trinkwassererwärmung im Haus befinden. Das ist etwa bei Durchlauferhitzern nicht der Fall, deshalb trifft es auch nicht für alle Hausbesitzer zu.

Worum geht es denn genau?

Noje: Es geht um das zentrale Wassererwärmungssystem, das sich meistens mit der Zen­tralheizung im Keller befindet. Es muss eine Warmwasserverteilungsanlage mit einem Inhalt von über 400 Litern vorhanden sein. Oder, alternativ, ein Inhalt von mehr als drei Litern in jeder Rohrleitung zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Stelle, an der man Wasser entnimmt. Falls das im Haus so vorliegt, muss einmal jährlich eine Überprüfung durch ein zertifiziertes Labor erfolgen.

Das klingt aber ziemlich kompliziert. Wie erfährt der Hausbesitzer denn, ob er zu den Betroffenen gehört?

Noje: Im Prinzip müsste er seine Trinkwasseranlage überprüfen – vielleicht mit einem Installateur-Betrieb nachsehen, ob er dazu gehört oder nicht.

Der erste Schritt wäre dann: Der Eigentümer müsste dem Gesundheitsamt melden, dass er eine solche Anlage hat. Der zweite Schritt ist die Überprüfung durch ein zertifiziertes Labor. Nach meinem Kenntnisstand gibt es davon in Mülheim drei. Der dritte Schritt wäre, dass er seine Mieter über die Ergebnisse informiert.

Was schätzen Sie denn, wie viele Ihrer Mitglieder betroffen sein werden?

Noje: Das ist sehr schwer zu sagen, da möchte ich mich jetzt nicht so gerne festlegen. Es sind aber wohl nicht so viele, wie ich persönlich ursprünglich angenommen habe. In meinen Beratungsgesprächen hatte ich noch viele Hausbesitzer mit Durchlauferhitzer oder Boiler, und die betrifft es ja gar nicht. Aber für diejenigen, die es machen lassen müssen, ist es schon ein erheblicher Kostenaufwand. Man wird mit etwa 200 Euro aufwärts pro Jahr rechnen müssen.

Können diese Kosten über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden?

Noje: Nach unserer Ansicht ist das machbar. Wir gehen davon aus, dass es über die Betriebskosten abrechenbar ist.

Der Mieterbund könnte das aber anders ganz sehen...

Noje: Das wird sich möglicherweise irgendwann streitig vor einem Gericht klären lassen.