Mülheim..
Die Stadt wird vorerst keine weiteren Aufforderungen zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen verschicken. „Wir warten ab, wie der Landtag neu entscheidet“, erklärte Stadtsprecher Volker Wiebels. Der Landtag arbeitet an einem neuen Gesetz, nachdem die alte Regelung, die eine Pflichtprüfung für alle Immobilienbesitzer vorsah, von CDU, FDP und Linken vorerst gestoppt wurde.
Auch für die Bewohner in Trinkwasser-schutzgebieten, die bereits angeschrieben worden sind und die als erste den Nachweis eines intakten Abwassersystems vorlegen sollen, gilt vorerst ein Stopp. Die Interessenvertretung der Haus- und Grundstückseigentümer, Haus und Grund, begrüßt die Entscheidung im Landtag und rät nun allen: abwarten. Bereits ausgemachte Prüftermine der Abwasserkanäle sollten noch mal abgesagt werden, rät Geschäftsführer Andreas Noje.
"Wir hoffen auf eine Gesetzes-Neuregelung"
Dabei kann er den teilweise vorhandenen Unmut über den Zick-Zack-Kurs der Politik verstehen. All jene, die sehr schnell reagiert haben und die Dichtheitsprüfung bereits vornehmen ließen, haben möglicherweise Geld umsonst ausgegeben. Hinzu kommen die Unternehmen, die in teure Technik investiert haben, die sie jetzt kaum noch benötigen. „Wir hoffen auf eine Gesetzes-Neuregelung, die eine Dichtheitsprüfung nur bei begründetem Verdacht auf Schädigungen im Kanal verlangt“, sagt Noje.
Haus und Grund hatte stets auch die „viel zu kurzen Fristen“ kritisiert. „Die Leute hatten gar keine Zeit, das nötige Geld anzusparen.“ Prüfung und Sanierung hätten mehrere tausend Euro gekostet, und sollten bis 2015 erfolgen.
"Wir wissen noch noch nicht, welche Regelung im Frühjahr kommt"
Auch die Prüftechnik, so Noje, müsse neu geregelt werden. Mehrere Verfahren, von der Sicht- bis zur Druckprüfung, waren im Angebot, wobei bei der Druckprüfung der Schaden in der Abwasserleitung am Ende sogar noch hätte größer sein können. Der Geschäftsführer betont aber auch: „Wir wissen noch noch nicht, welche Regelung im Frühjahr kommt.“
Die CDU in Mülheim hatte bereits eine Ortssatzung mit Verlängerung der Fristen bis 2023 gefordert. Die hätte sich erledigt, wenn ein Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Dichtheitsprüfung im Landtag eine Mehrheit finden würde, der nur noch im konkreten Schadensfall eine Überprüfung vorsieht.