Mülheim.

Sollte es tatsächlich so weit kommen, dass arme Städte noch ärmere demnächst stützen müssen? Sollte es tatsächlich so weit kommen, dass selbst bescheidene, aber immerhin bisher noch mögliche Investitionen in Schulen, Kinderbetreuung oder in die leistungsgerechte Bezahlung der Beschäftigten nicht mehr möglich sein werden für Städte mit Nothaushalt?

Es wäre „inakzeptabel“, sagt OB Dagmar Mühlenfeld als Sprecherin des Aktionsbündnisses „Raus aus den Schulden“. Sie appelliert erneut an Ministerpräsidentin Kraft, es nicht soweit kommen zu lassen. „Wir fordern weiterhin Hilfe auch für die Städte, denen es trotz aller Bemühungen nicht gelingt, genehmigungsfähige Haushaltssicherungskonzepte vorzulegen.“

Es sind von der OB und auch vom Kämmerer Uwe Bonan viele Briefe geschrieben und Gespräche für das Aktionsbündnis geführt worden. Erfolgreich, vor allem auch für Mülheim, war man dabei bisher nicht. „Wir haben in der Vergangenheit immer wieder dargestellt, dass durch den Stärkungspakt alle Nothaushaltskommunen profitieren müssen, um das grundlegende Problem der kommunalen Finanzmisere zu lösen - hiervon sind wir leider weit entfernt.“

100 Millionen Miese

Bisher gilt: Landeshilfe gibt es, wenn eine Überschuldung der Stadt vorliegt. Doch das spiegelt die tatsächliche Notlage keineswegs wider, so die OB und der Kämmerer. Mülheim ist nicht überschuldet, machte aber zuletzt 100 Millionen Miese im Jahr, was aus Sicht von Bonan maßgeblich die Dramatik wiedergibt. Und so eine Stadt könnte anderen helfen noch müssen. „Es wäre schräg“, sagt Bonan.

Am Hilfspaket der Stufe 2 sollen Städte teilnehmen, in denen 2016 eine Überschuldung vorliegt, was sie aus den Daten von 2010 errechnen sollen. Was passieren kann, zeigt die OB auf: „Eine Kommune errechnet für 2016 aus den Haushaltsdaten von 2010 eine Überschuldung; aus dem Haushalt 2012 ist allerdings ersichtlich, dass aufgrund anderer und tatsächlich eingetretener Entwicklungen keine Überschuldung in 2016 entsteht: Trotzdem ist eine Teilnahme an Stufe 2 möglich.“

Es bestehe dringender und sofortiger Nachbesserungsbedarf beim Stärkungspaktgesetz. Wenn jetzt der Innenminister davon spreche, dass das Ziel des Stärkungspaktes „die Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit“ ist, wirke dies derzeit für die betroffenen Kommunen „wie ein Schlag ins Gesicht“.