Mülheim.

In den Ruhrgebietsstädten werden die gesetzlichen EU-Grenzwerte zum Gesundheitsschutz für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) nicht flächendeckend eingehalten. Daher wird am 1. Januar im Ruhrgebiet eine große zusammenhängende Umweltzone eingerichtet. Ziel des Gesamtplanes ist die dauerhafte Verminderung der Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung, somit ein nachhaltiger Gesundheitsschutz.

In Mülheim umfasst die neue Umweltzone das gesamte nördliche Stadtgebiet.

Die Grenze verläuft entlang der Duisburger Straße, Saarner Straße, Straßburger Allee, B1 (Kölner Straße/Mendener Brücke/Untere und Obere Saarlandstraße), Zeppelinstraße und Lilienthalstraße. Die genannten Straßen sind nicht Bestandteil der Umweltzone. Die Umweltzone erstreckt sich somit auf die Stadtteile Styrum, Dümpten, Altstadt I und II, Heißen sowie die nördlichen Bereiche der Stadtteile Speldorf, Broich, Saarn und Holthausen.

Stufenweise Verschärfung

Innerhalb der gekennzeichneten Flächen gilt ab Januar ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge, die keine Schadstoff-Plakette erhalten. In den folgenden zwei Jahren wird die Regelung stufenweise verschärft. Ab dem 1. Januar 2013 wird ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette und ab 1. Juli 2014 für Fahrzeuge mit roter und gelber Plakette wirksam. Die Umweltzone in Mülheim wird zwischen Weihnachten und Neujahr ausgeschildert.

Plaketten sind beim Bürgeramt, Löhstraße 22-26, zu erhalten. Außerdem können Kfz-Zulassungsstellen oder Stellen, die die Abgasuntersuchung durchführen dürfen, die Plaketten ausstellen. Es genügt die Vorlage des KFZ-Scheins im Original. Für die Ausstellung der Plakette erhebt die Stadt Mülheim eine Gebühr von fünf Euro, die Kosten bei anderen Stellen können hiervon abweichen.

Sechsmonatige Ausnahmegenehmigung in neuen Gebieten

Für die Gültigkeit der Plaketten, die bundesweit in jeder Umweltzone gelten, besteht keine zeitliche Beschränkung. Die Plakette müssen jedoch erneuert werden, wenn sich das KFZ-Kennzeichen ändert.

Anwohner sowie ansässige Gewerbebetriebe in den neu hinzugekommenen Gebieten haben die Möglichkeit, für ihre Fahrzeuge, die keine Schadstoff-Plakette erhalten, eine Ausnahmegenehmigung für sechs Monate zu erhalten. Entsprechende Anträge können ab sofort beim Ordnungsamt, Heinrich-Melzer-Straße 1 (ab 4. Januar: Historisches Rathaus, Am Rathaus 1) gestellt werden. Gewerbebetriebe und Privatpersonen können nur bei Vorliegen wirtschaftlicher und sozialer Härten für bestimmte Fahrtzwecke eine Ausnahmegenehmigung erhalten.