Mülheim. .

Viele Vermieter kümmern sich nicht um feuchte Wände und Schimmel, fordern hohe Nachzahlungen und täuschen Eigenbedarf vor. Dies sind die Nöte der Mieter – aus der Perspektive des Mieterschutzbundes Mülheim und Umgebung.

Geschäftsführer des „Mieterschutzbundes Mülheim und Umgebung“ (Geschäftsstelle: Schloßstraße 26) ist der Rechtsanwalt Harald Bartnik. Der WAZ berichtete er aus seinem Berufsalltag – von den Nöten der Mieter:

Feuchte Wände und Schimmel

„Das ist das große Thema in Mülheim. Besonders Mieter, die in den zahlreichen Häusern aus den 1950er-Jahren wohnen, haben dieses lästige Problem – in letzter Zeit aber auch immer mehr Bewohner von Souterrain-Wohnungen bis in die 1980er-Jahre.

„Ich habe jetzt schon Horror vor den nächsten Wochen, wenn die Heizungen wieder genutzt werden müssen. Dann geht es in jeder zweiten Beratung wieder ums Thema Schimmel. Die Mieter sagen, die Bausubstanz sei schuld, die Vermieter beklagen, der Schimmel sei durch falsches Lüften oder Heizen der Mieter verursacht.

Die Rechtsprechung ist im Moment noch auf Seite der Vermieter, aber das ändert sich zunehmend. Was heißt schließlich richtiges Lüften? In einem Gutachten kam neulich heraus, dass in einer Wohnung nur Schimmel verhindert werden könnte, wenn die Mieter alle zwei Stunden lüften – tags und nachts.

Da hat das Gericht eingesehen, dass man das von niemanden erwarten kann. Sonst könnten die Mieter ja gar nicht mehr arbeiten, geschweige denn schlafen. Das wäre ja absurd.

Harald Bartnik, Geschäftsführer des „
Harald Bartnik, Geschäftsführer des „ © Christoph Wojtyczka / Ruhrkontrast

Meistens zieht sich eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter allerdings über Monate hin. Den meisten Mietern schlage ich deshalb vor, dass sie sich nach Möglichkeit eine andere Wohnung suchen sollen, etwas Vernünftiges. Manchmal beauftragen die Vermieter Fachmänner, die den Schimmel mit Chlor bekämpfen. Da hat man wenigstens drei Monate Ruhe.

Hohe Nachzahlungen

Viele Mülheimer sind verzweifelt über ganz hohe Strom- oder Heizkosten-Nachzahlungen. Vermieter geben häufig absichtlich geringere Vorauszahlungen an, um den Anschein zu erwecken, es handele sich um ein günstiges Angebot. Da können dann im Extremfall schon mal Nachzahlungen von bis zu 1000 Euro für eine 70 Quadratmeterwohnung fällig werden.

Das hatte ich erst vor ein paar Tagen. Da war der Mieter aber auch ein bisschen selbst schuld, weil er zwanzig Minuten täglich duscht. Warmwasser gibt’s nun mal leider nicht umsonst.

Vorgetäuschter Eigenbedarf

Das ist leider ein Dauerthema. Dabei ist die Ausrede der Eigentümer häufig identisch: Der eigene Sohn wolle in das Haus einziehen, weil er sich von seiner Freundin getrennt hat. Deswegen müssten die Mieter ausziehen. Wenn man dann nachher schaut, wer dort tatsächlich einzieht, ist es natürlich nicht der Sohn.

Dann heißt es, der Sohn habe sich zwischenzeitlich wieder mit seiner Freundin versöhnt. Für die Mieter ist das natürlich völlig ärgerlich, vor allem wenn sie noch nicht einmal ein halbes Jahr in der Wohnung gelebt haben. Bei Zwei-Familienhäusern darf der Vermieter – wenn er im Haus wohnt – sogar ohne Angabe von Gründen kündigen. Auch das wird gerne ausgenutzt.

Manchmal missbrauchen die Vermieter die Eigenbedarfskündigung einfach nur, weil sie keine Lust mehr auf Mieter haben, die ihr Recht bekommen wollen – wie etwa eine schimmelfreie Wohnung.“

(Protokoll: Tobias Füllbeck)