Seit vier Wochen findet Jürgen Kasmer keine Ruhe mehr. In seiner Wohnung in der Neustadtstraße brummen Tag und Nacht die Trockengeräte.

Die Wände und Decken in Wohnzimmer, Küche, Flur und Bad sind nass, die Tapeten wellig, der Holzfußboden biegt sich. Schuld daran ist ein Wasserrohr, das vor etwa sechs Wochen in der Wohnung über ihm brach. Nun ärgert sich Jürgen Kasmer über seinen Vermieter, die SWB (Service- Wohnungsvermietungs- und -baugesellschaft): „Meine Wohnung ist nicht mehr bewohnbar. Warum darf ich keine Ersatzwohnung beziehen?“

Das Brummen der beiden Trockengeräte hält Jürgen Kasmer schon lange nicht mehr aus. „Solange die Geräte an sind, wohne und schlafe ich bei meiner Freundin.“ Und zeigt auf die Flecken an der Decke seines Badezimmers: Hier hat es Mitte Juli nicht aus der Dusche, sondern von der Decke getropft, das Wasser hat sich seinen Weg gebahnt und gelbe Flecken auch im Flur und in der Küche hinterlassen. „Im Wohnzimmer floss das Wasser in Tropfen von der Wand.“ Die Tapeten lösen sich an manchen Stellen und in der Küche hat er die Regale abgenommen – aus Angst, dass die Dübel in der feuchten Wand nicht halten. Jürgen Kasmer hat das alles auf Fotos festgehalten, als Beweis. „Wenn ich ausziehe, muss ich hinterher noch für den Schaden aufkommen“, befürchtet der Mieter. Und findet das Vorgehen der SWB unverschämt: „Kurz nachdem der Rohrbruch repariert wurde, kam ein Sachverständiger der SWB, der einen Blick ins Bad warf und den Schaden auf 300 Euro schätzte. Das ist viel zu niedrig!“ Jürgen Kasmer wurde daraufhin selbst aktiv und beauftragte einen Handwerkerbetrieb, einen Kostenvoranschlag zu erstellen. „Die Firma veranschlagte die Reparaturen auf knapp 4400 Euro“, erklärt Kasmer.

Hilfe geholt

Die Möbel müssten aus der 55 Quadratmeter großen Wohnung geräumt, die Tapeten komplett entfernt werden, meint Kasmer. „Allein das ist teurer als 300 Euro.“ Und schimpft: „Nebenan steht eine Wohnung leer, die hätte man mir für die Zeit geben können.“ Seit einem Schreiben des Vermieters, in dem ihm eine „dauerhafte Schädigung unseres Eigentums“ vorgeworfen wird, sei Kasmer vorsichtig geworden und habe sich Hilfe beim Mieterschutzbund geholt. Dieser stellte seine Forderungen schriftlich an den Vermieter: Eine schnelle Beseitigung des Schadens sowie den kurzzeitigen Umzug in eine der frei stehenden Wohnungen des Nachbarhauses.

Zwei Perspektiven

Bei der SWB bewertet man den Fall aus einer anderen Perspektive: „Wir haben mehrfach versucht, Herrn Kasmer zu erreichen, doch er reagiert nicht, geht weder ans Telefon noch öffnet er uns die Tür“, sagt SWB-Sprecherin Christina Holz. Und meint: „So hindert er uns aktiv an der Mängelbeseitigung und kommt seinen vertraglichen Pflichten nicht nach.“ Zwei Malerunternehmen hätten bereits vor verschlossenen Türen gestanden, SWB-Mitarbeiter versuchten vergeblich, ihn telefonisch zu erreichen, um ihm eine Ausweichwohnung anzubieten. Jürgen Kasmer bestreitet – die Fronten sind verhärtet.

Nun soll alles über den Schriftverkehr laufen. „Ich rede nur noch über den Mieterschutzbund mit der SWB“, sagt Kasmer aus Angst vor Regressforderungen. „Wir finden es schade, dass er nicht persönlich mit uns sprechen möchte“, findet Christina Holz. Denn: „So dauert alles viel zu lange.“ In dieser Zeit sei die Gefahr groß, dass Schimmel in der Feuchtigkeit der Wände wachse.