Mülheim.

Auf so genannte „Abofallen“ im Internet sind auch in Mülheim schon viele Verbraucher hereingefallen. Die Bundesregierung will nun die Internetabzocke unterbinden: Ab 2012, so sieht es ein gerade vom Kabinett verabschiedeter Gesetzesentwurf vor, soll ein „Warnbutton“ auf ein kostenpflichtiges Angebot im Internet hinweisen.

Nachgefragt bei Christiane Lersch, Leiterin der Mülheimer Verbraucherberatungsstelle.

Welchen Vorteil hat der Warnknopf für die Verbraucher?

Christiane Lersch: Der Verbraucher wird damit gewarnt, dass er einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Es ist ja bisher bei Aboverträgen so, dass die Leute nicht merken, dass es etwas kostet. Das ist ja gerade die Krux daran.

Stellen Sie sich zum Beispiel mal vor, Sie wollen nur einmal ein bestimmtes Kochrezept nachsehen, dann wollen Sie ja nicht gleich einen Vertrag über 24 Monate haben. Dann hätten Sie sich ja gleich ein Kochbuch kaufen können.

Einen Haken hat die Button-Lösung allerdings...

Welchen denn?

Lersch: Man kann ja auch über sein Smartphone ins Internet gehen. Beim so genannten „WAP-Billing“ kann dem Verbraucher über ein Werbebanner ein Vertrag untergeschoben werden. Das muss noch besser geschützt werden. Es wäre schön, wenn auch das WAP-Billing in die Gesetzesnovellierung mit hinein käme.

Wie viele Bürger kommen mit dem Thema Abofalle in die Mülheimer Beratungsstelle?

Lersch: Es hat in den letzten Wochen und Monaten ganz klar abgenommen. Die Leute sind gewarnt, und ich vermute, dass dies schon eine Auswirkung der öffentlichen Diskussion ist.

Wir hatten zuletzt sogar oft Tage, an denen es gar keine Beschwerden wegen einer Internet-Abzocke gab – das haben wir seit Jahren nicht mehr erlebt. In den Hochzeiten haben wir in Mülheim zehn, 15 Verbraucher täglich beraten.

Was raten Sie denn den Bürgern zuerst, die im Internet in eine Abo­falle geraten sind und plötzlich überraschend eine Rechnung mit der Post erhalten?

Lersch: Kurzfristig darauf antworten, am besten mit einem unserer Musterbriefe, die man auf den Seiten der Verbraucherzentrale im Internet findet.

Man sollte dem Absender mitteilen, dass man nie einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat, man sollte anfechten wegen arglistiger Täuschung, man sollte den Widerruf erklären. Die andere Seite muss beweisen, dass der Vertrag wirklich von der Person abgeschlossen worden ist, die dort benannt wurde. Die rufen ja lediglich Namen, Adresse und Email-Adresse ab – überlegen Sie doch mal, wie viele Leute diese Daten frei kursieren lassen. So etwa kann sehr schnell auch zu einem Missbrauch führen.

Wer unsicher ist, der kann auch gerne zu uns in die Verbraucherberatungsstelle kommen. Wir berechnen für eine Beratung sieben Euro.