Wer einen Anruf in Abwesenheit bekommt und dann eine kostenpflichtige Nummernfolge wie die 0900- oder die 0137- erkennt, wird kaum zurückrufen. Doch die Abzocker schlafen nicht.
Mit so genannten „Ping“-Anrufen wird der Angerufene nicht nur zum Rückruf animiert – im Display erscheint auch schon mal eine unverdächtige, vermeintliche Festnetz-Nummer.
„Wer einen Anruf kostenpflichtig macht, der muss über die entsprechende Mehrwertdienste-Gasse, also die 0137 oder die 0900 gehen“, betont Christiane Lersch, Leiterin der Mülheimer Verbraucherberatung. So ein Verschleiern des Anrufs sei verboten. „Die Nummer sollte man auf jeden Fall der Bundesnetzagentur oder der Verbraucherzentrale zur Kenntnis geben.“ Der Verbraucher müsse dann eigentlich auch nicht bezahlen. Aber er müsse beweisen, dass er nicht über die Preispflichtigkeit aufgeklärt wurde. Aufklärungspflicht besteht auch bei „unverschleierten“ Nummern, so die Verbraucherschützerin: Bevor es kostenpflichtig werde, müssten die Kosten angesagt werden. Man müsse noch Zeit zum Auflegen haben.
Christiane Lersch rät Verbrauchern: „Wenn man die Rufnummer nicht kennt, sollte man nicht zurückrufen. Wer etwas will, der ruft auch noch einmal an.“ Neugierige könnten die Rückwärtssuche über die Auskunft im Internet nutzen: Da könne man oft sehen, wer hinter dem Anruf stecke.
Ping-Anrufe heißen so, weil es wirklich nur einmal klingelt. Nicht lang genug, als das man das Gespräch annehmen könnte, so Christiane Lersch. Das werde gern schon mal gemacht, um die nicht erlaubte Werbung am Telefon zu umgehen. Oder der Verbraucher soll eben eine teure Nummer zurückrufen.
Dann gebe es auch noch die so genannten „predictive Dialer“, erklärt Lersch. Das ist eine Art Wählcomputer, der in kurzer Zeit möglichst viele Verbraucher anwählen kann. „Dabei werden bis zu 100 Leute angerufen. Wer am schnellsten reagiert, hat die Verbindung mit einer Person, die anderen haben nur das Klingeln.“ Glück gehabt? Von wegen: Lersch weiß von bis zu 70 Anrufen täglich, und das mehrere Tage lang am Stück.
Eine kostenpflichtige Rufnummer, so Christine Lersch, werde meist über die Festnetz-Rechnung abgerechnet. Wenn das nicht mit rechten Dingen zugegangen sei, so könnte man als Verbraucher dem Festnetzbetreiber mitteilen, dass man eine Einwendung gegen diesen bestimmten Posten hat.