Mülheim. . Die ambulante ärztliche Versorgung in Mülheim, vor allem in Styrum, beschäftigte den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Eine Untersuchung der zuständigen KV soll zudem den tatsächlichen hausärztlichen Bedarf in Styrum gesondert ermitteln.

Dies teilte Ursula Marre, Juristin und Leiterin der Abteilung Sicherstellung, Vertrags- und Bedarfsplanung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, den Politikern mit. Nach dem Berechnungsschlüssel der KV gilt zwar für das gesamte Stadtgebiet eine hausärztliche Über-Versorgung von 121%, für Styrum liege der Schlüssel aber nur bei 82,6%, gab der Ausschussvorsitzende Johannes Gliem (SPD) Zahlen des Gesundheitsamtes wieder. Aktuell gibt es in Styrum derzeit vier Hausarztpraxen mit fünf Ärzten für 15 380 Bürger.

Ursula Marre klärte die Politiker im Ausschuss über die seit 18 Jahren bundesweit gültige Regelung zur Bedarfsplanung auf – also über die Verteilung der Arztpraxen in einer Stadt. Für Mülheim als Ruhrgebietsstadt in einem Ballungsraum mit kurzen Wegen gilt ein Schlüssel von 2134 Einwohnern pro Hausarzt – in anderen Großstädten können es deutlich weniger sein. Vor Beginn der Regelung habe es keine Niederlassungs-Begrenzung für Ärzte gegeben.

95,5 Hausarztsitze mit etwas über 100 Ärzten stehen zur Versorgung der Mülheimer Bevölkerung zur Verfügung. Bei begründeten Versorgungslücken, erläuterte Ursula Marre, könnte ein Arzt, der sich dort niederlassen wollte, in bestimmten Fällen einen Sonderbedarfsantrag an den Zulassungsausschuss stellen. Über die ganze Stadt gesehen gebe es allerdings kein Bedarfsplus, betonte die KV-Vertreterin. Sie räumte aber ein: „Man kann über Styrum reden.“ Sie bat um Verständnis, dazu aktuell noch nichts sagen zu können: Eine Auswertung der Versorgungssituation in Styrum sei bei der KV angefragt und werde dann auch der Politik zur Verfügung gestellt.

Die hausärztliche Versorgung in Styrum wurde von den Politikern engagiert diskutiert. Ingrid Tews (Grüne) wollte wissen, ob man eine Vergütungsverbesserung für Ärzte anbieten könnte, die sich in Styrum ansiedeln. Renate aus der Beek (SPD) fragte, ob die 18 Jahre alte Bedarfsplanung überhaupt noch aktuell sei.

Marre verwies darauf, dass Vergütungsregelungen nur bei echter Unterversorgung zum Tragen kämen „eine fachärztliche Unterversorgung liegt bei unter 50% vor, eine hausärztliche bei unter 75%.“ Eine Änderung der geltenden Bundesregelung liege zudem nicht in der Macht der Kassenärztliche Vereinigung.