Mülheim. Missbräuchlich verwendet wurden offenbar Briefkopf und Kontaktdaten des städtischen Ordnungsamtes. Was die Stadt Mülheim über den Vorfall weiß.

In der Stadt sind offenbar gefälschte Schreiben unterwegs, deren vermeintlicher Absender das städtische Ordnungsamt sein soll. Die Stadt weist allerdings darauf hin, dass der Briefkopf und Kontaktdaten eines Mitarbeiters missbräuchlich verwendet worden seien.

Mit dem gefälschten Schreiben, dessen Briefkopf nach Auskunft der Verwaltung dem städtischen Design entspricht und auch die Kontaktdaten eines realen Mitarbeiters enthält, wurde ein Mülheimer angeschrieben, dem suggeriert werden sollte, dass er den Schottergarten in seinem Vorgarten aus Klimaschutzgründen beseitigen soll.

Gefälschter Brief in Mülheim enthält stutzig machende Anrede: „Anlieger der XY Straße“

In dem falschen Schreiben wurden demnach auf eine nicht existierende Pressemeldung der Stadt und auf eine angebliche Stadtverordnung verwiesen. Außerdem wurde für den Fall der Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld gedroht und aus dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalens zitiert, schildert die Stadt den Vorfall.

Hiermit erwecke das Schreiben einen amtlichen Eindruck. Auffällig ist laut Verwaltung, dass das Adressfeld des Kopfbogens nicht ausgefüllt ist. Außerdem wird als Anrede lediglich „Anlieger der XY Straße“ verwendet. Das Schreiben schließt mit den Worten: „Mit freundlichen Grüßen, Ihr Ordnungsamt“ und enthält eine gefälschte Unterschrift.

Mülheimer, die verdächtige Schreiben erhalten, sollen sich bei der Stadt melden

Die Verwaltung der Stadt Mülheim weist ausdrücklich darauf hin, dass echte Schreiben des Ordnungsamtes keine derartigen Formulierungen enthalten. Sie sind immer von einem namentlich benannten Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin unterschrieben.

Bürgerinnen oder Bürger, die Schreiben erhalten, die ihnen anhand dieser oder ähnlicher Merkmale verdächtig vorkommen, sollen Kontakt mit der im Briefkopfbogen genannten Stelle der Mülheimer Stadtverwaltung aufnehmen, um zu klären, ob es sich um ein echtes oder um ein gefälschtes Schreiben handelt. Insbesondere bei Zahlungsaufforderungen, die Angeschriebene nicht zuordnen können, ist besondere Vorsicht gefragt, betont die Stadt.

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