Mülheim. Vor zwei Jahren kam der Betreiber zweier Mülheimer Corona-Testzentren in U-Haft. Was ist aus dem Fall geworden? Eine Staatsanwältin berichtet.
Wer die Corona-Testzentren am Fünter Weg und im Rhein-Ruhr-Zentrum aufsuchen wollte, stand Ende Juli 2021 plötzlich vor verschlossener Tür. Der Betreiber war festgenommen worden und saß in Untersuchungshaft. 24 Monate später ermittelt die Staatsanwaltschaft Duisburg noch immer, was an den Vorwürfen gegen den Mülheimer dran ist.
Unter anderem war damals die Rede von Abrechnungsbetrug. Der Geschäftsmann, der auch ein Testzentrum im Rheinpark in Neuss führte, habe bei der Kassenärztlichen Vereinigung womöglich mehr Tests angegeben, als er tatsächlich durchgeführt hat. Bei der Abrechnung könnte es daher zu überhöhten Zahlungen an ihn gekommen sein, hieß es.
Alle drei Einrichtungen in Mülheim und Neuss wurden durchsucht, Akten sichergestellt
Im Februar 2021 war das Testzentrum am Fünter Weg eröffnet und dann auch rege besucht worden; die Infektionszahlen im zweiten Frühjahr der Pandemie waren hoch. Im April startete der Mülheimer zusätzlich am Rhein-Ruhr-Zentrum durch, mit einem „Walk-in“ für Fußgänger und einem „Drive-in“ für Autofahrer. Ende Juli war dann Schluss – alle drei Einrichtungen wurden durchsucht, viele Akten sichergestellt.
Nach einigen Tagen in Untersuchungshaft kam der Mann wieder auf freien Fuß und kurze Zeit später konnten sich die Menschen auch wieder am RRZ testen lassen. Die Ermittlungen gegen ihn laufen aber nach wie vor, betonte Marieluise Hepe, Pressesprecherin der Duisburger Staatsanwaltschaft, jetzt auf Nachfrage.
Staatsanwältin: Dass ein Verfahren derart lange dauert, ist nicht ungewöhnlich
Dass ein Verfahren derart lange dauert, sei nicht ungewöhnlich. „Zum einen ist die Belastung der Behörden generell groß. Zum anderen sind umfangreiche Zeugenvernehmungen durchzuführen.“ Zum Teil müssten die Zeugen sogar doppelt vernommen werden, schriftlich und persönlich. Es seien auch sehr viele Personen anzuhören. Und leider würden längst nicht alle immer so bei Terminen erscheinen, wie abgesprochen. Noch ist also unklar, ob es überhaupt zu einer Anklage und einem Strafprozess kommt.