Mülheim. Obwohl er gar kein Kunde ist, erhält ein Mülheimer einen vermeintlichen Brief von der Medl. Wochen später kriegt er erneut Post und wird stutzig.
Als Jörg Strackbein Mitte August ein vermeintliches Schreiben des Energieversorgers Medl erhält, wird er stutzig. „Bedauerlicher weiße hatte ich noch nicht die Möglichkeit Sie persönlich anzutreffen. Daher schreibe ich Ihnen, hoffentlich sind Sie gesund und es geht Ihnen gut.“ Die Fehler im Brief – nebst dem Fakt, dass er kein Medl-Kunde ist, irritieren den 56-Jährigen.
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In der Anlage des Briefes sind schon die Vertragsunterlagen und Datenschutzinformationen mitgesendet, Strackbein wird ein neuer Gastarif unter dem Titel „medl Grüngas“ angeboten – die Kilowattstunde sei dabei knapp halb so günstig, wie im aktuellen Tarif. „Der beigefügte, ausgefüllte Vertrag enthielt einen falschen, komplett anderen Namen bei der SEPA-Einzugsermächtigung“, sagt Jörg Strackbein. „Das Angebot hatte nur eine Laufzeit von drei Monaten. Alles in allem höchst unprofessionell.“ Unterzeichnet, zwar ohne Unterschrift, dafür aber mit Namen, ist der Brief von Jan Hoffmann und Ansgar Kittlaus. Letzterer stünde bei Fragen telefonisch und per Mail zur Verfügung.
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Die beiden Herren arbeiten tatsächlich beim Energieversorger. Kittlaus als Mitarbeiter im Vertrieb und Jan Hoffmann als Vertriebsleiter der Medl. Im Gespräch mit unserer Redaktion erklärt er deutlich: „Solche Briefe schicken wir nicht raus.“ Wenn überhaupt, seien offizielle Schreiben in der Regel fehlerfrei und vor allem eines: unterschrieben. „Hier hat sich aber schon jemand Mühe gemacht, unsere Optik zu imitieren“, gibt Hoffmann zu bedenken. „Einen Reim kann ich mir darauf aber nicht so wirklich machen.“ Er sieht das Schreiben als Einzelfall, „andernfalls hätten sich mit Sicherheit Bürger bei uns gemeldet.“
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Gerade Kundschaft von Drittanbietern schreibe die Medl als Netzbetreiber nicht an. Einzige Ausnahme bilden laut Hoffmann Karten, die im Zuge der Zählerstandsablesung in Briefkästen landen. „Wir müssen auch die Kunden von anderen Anbietern abfragen und die Angaben abgleichen, die bei uns eingehen“, so der Medl-Vertriebsleiter. „Einmal im Jahr ist das Pflicht, alle drei Jahre sogar physisch“. Treffen die Mitarbeiter bei ihrem Ablese-Rundgang niemanden an, wird mittels der Karte darum gebeten, online den Zählerstand einzutragen. „Zuletzt gingen die Karten vor drei, vier Wochen raus“, sagt Hoffmann.
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Mülheimer sieht Online-Portal als Datenschutzverstoß an
Eben so eine landete auch im Südviertel bei den Strackbeins im Briefkasten. „Darin wurde auf eine Webseite eines Dienstleisters verwiesen, der offensichtlich für die Medl die Abrechnungsdaten erfasst“, so Jörg Strackbein. Was ihn dabei stört: „Diese Webseite enthält weder ein Impressum, einen Anbieter oder eine Datenschutzerklärung.“ So bliebe völlig unklar, wo und an wen die personenbezogenen Daten übergeben werden.
Aus seiner Sicht sei das ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. „Ich habe das beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen gemeldet“, sagt Strackbein. „Dass die Medl mich anschreiben würde, obwohl ich kein Kunde sei, sei kein Verstoß.“ Medl-Vertriebsleiter Jan Hoffmann bestätigt das auf Nachfrage. Als Netzbetreiber stehe es der Medl zu, Kundinnen und Kunden von Drittanbietern beispielsweise wegen der Zählerstandsablesung zu kontaktieren.
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Die weitere Antwort vom Landesbeauftragten ist für Jörg Strackbein enttäuschend: „Auf die anderen Punkte wurde nicht eingegangen.“ Stellvertretend für die Medl erklärt Hoffmann, dass es sich bei der Online-Zählerstandsmeldung lediglich um ein Angebot handele. „Wenn jemand, aus welchen Gründen auch immer, Sicherheitsbedenken hat, können die Angaben auch gerne per Mail, Post oder Fax an uns übermittelt werden.“