Mülheim. Ein weiteres Kapitel zur Räumung der Pferdepension am Mülheimer Auehof: Nun hat das Oberverwaltungsgericht den Streit um das Tierwohl bewertet.
Keinen Erfolg hat Mario Bäcker, ehemaliger Betreiber der Pferdepension am Saarner Auehof, mit seinem rechtlichen Widerstand gegen Mülheims Veterinäramt. Auch das Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte nun die Rechtmäßigkeit der harten behördlichen Zwangsmaßnahmen gegen Bäcker. Ganz geklärt ist die Sache aber noch nicht.
Anfang Juli 2022 hatte die Stadtverwaltung gegen Bäcker ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen, seine Tiere am Hof konfisziert und abtransportiert und ihm den Betrieb einer Pferdepension untersagt. Das Veterinäramt hatte geltend gemacht, dass bei wiederholten Kontrollen auf dem Hof immer wieder Verstöße gegen das Tierschutzrecht festgestellt, diese Mängel auch fortwährend nicht behoben worden seien. Insbesondere die Versorgung mit sauberem Trinkwasser sei ungenügend gewesen, ebenso die Hygiene, hatte es seinerzeit zum Beispiel geheißen.
Auehof Mülheim: Oberverwaltungsgericht lehnt Beschwerde von Betreiber ab
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Anfang Juli ließ die Stadt daraufhin unter Absicherung durch zahlreiche Kräfte von Polizei und Ordnungsamt Pferde, Rinder, Schafe, Hunde, Kaninchen, Enten und Hühner vom Hof bringen. Bäcker wurde mit einem Tierhaltungs- und -betreuungsverbot belegt. In erster Instanz am Verwaltungsgericht scheiterte Bäcker im Eilverfahren gegen die Ordnungsverfügung der Stadt.
Nun stellt auch das Oberverwaltungsgericht zur Beschwerde Bäckers gegen die erstinstanzliche Entscheidung fest: „Die von der Stadt Mülheim gegenüber dem früheren Betreiber der Pferdepension getroffenen tierschutzrechtlichen Anordnungen müssen weiterhin umgesetzt werden.“ Gegen den unmittelbaren Vollzug der Ordnungsverfügung hatte Bäcker geklagt. Nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichtes steht dort nun noch das ordentliche Verfahren aus.
Die Beschlagnahme der Tiere und das umfassende Tierhaltungs- und Betreuungsverbot seien nach den vorliegenden Erkenntnissen erforderlich, um weitere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu verhindern, begründete der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichtes seine aktuelle Entscheidung. Nach den vom Antragsteller „nicht substantiiert in Frage gestellten Feststellungen der städtischen Behörde“ seien sämtliche auf der Hofstelle gehaltenen Tiere nicht den Anforderungen des Tierschutzgesetzes entsprechend versorgt oder untergebracht gewesen.
Gericht sieht klaren Anhaltspunkt, dass Betreiber mit Tierhaltung überfordert war
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Dies sei ferner ein klarer Anhaltspunkt dafür, dass Bäcker nicht nur mit der Tierhaltung überfordert gewesen sei, sondern ihm generell die Fähigkeit oder Bereitschaft fehle, die Bedürfnisse von Tieren angemessen einzuordnen und seiner Verantwortung als Tierhalter gerecht zu werden. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes ist unanfechtbar.
Auf dem Auehof hatte es in den vergangenen Monaten seit Juli immer mal wieder Polizeieinsätze gegeben. Als neue Betreibergesellschaft des Auehofes tritt die „Pferdeoase GmbH“ auf – eine Gesellschaft, die Bäckers Schwester Sarah-Lorain van Voorst und deren Lebensgefährte Benjamin Bredt ins Handelsregister hatten eintragen lassen. Bis zuletzt hatte es aber auch für sie keine Betriebsgenehmigung seitens der Stadt gegeben.
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Die Stadtverwaltung hatte sich zuletzt Mitte Januar auf Anfrage dieser Redaktion dahingehend geäußert, dass das Veterinäramt im Austausch mit dem Rechtsbeistand des Geschäftsführers der Pferdeoase GmbH stehe wegen eines Antrags für eine tierschutzrechtliche Erlaubnis eines Betriebes am Auehof. Das Prüfverfahren laufe noch, hieß es seinerzeit. Eine Anfrage zum aktuellen Stand ließ die Stadtverwaltung am Freitag unbeantwortet.