Mülheim. Die Zukunft des Pferdebetriebes am Mülheimer Auehof wird zur Hängepartie. Wie die Stadtverwaltung und der Betreiber die aktuelle Lage bewerten.

Die Zukunft des Auehofes in den Saarner Ruhrauen bleibt ungewiss. Ob Pferdehalter an der Mintarder Straße auch künftig ihre Tiere zumindest unterstellen und selbst versorgen können, steht in den Sternen. Wie es aktuell um die ehemalige Pferdepension bestellt ist, deren Betrieb das Veterinäramt wegen mutmaßlich fortgesetzten Verstößen gegen das Tierschutzrecht Anfang Juli untersagt hatte, gab eine Sprecherin der Stadtverwaltung nun auf Anfrage preis.

Letztmals vor Ort waren Vertreter von Veterinär- und Ordnungsamt Anfang Oktober, um mit Unterstützung der Polizei zu erfassen, ob der Betrieb – wie vorgegeben – in der Frist bis Ende September aufgelöst worden war. Dies war nicht der Fall. Bei der Kontrolle am 5. Oktober stellte die Behörde fest, dass immer noch 13 von ehemals rund 40 Pferden am Hof untergebracht waren. Verträge von neun Einstallern seien vorgelegt worden, hieß es in einer Bilanz zum abermals großen Vor-Ort-Einsatz.

Neue Betreiber haben Genehmigung für Vermietung von Pferdeboxen beantragt

Auch interessant

Wie Stadtsprecherin Tanja Schwarze nun aber auf Nachfrage sagte, ist die Ordnungsbehörde zunächst bereit, den Zustand am Hof zu dulden. Hintergrund ist, dass der vormalige Hofbetreiber Mario Bäcker, gegen den das Veterinäramt ein Tierhaltungs- und Betreuungsverbot verhängt hatte, nicht länger als Hofbetreiber geführt wird. Als neue Betreibergesellschaft tritt die „Pferdeoase GmbH“ auf – eine Gesellschaft, die Bäckers Schwester Sarah-Lorain van Voorst und deren Lebensgefährte Benjamin Bredt ins Handelsregister eintragen lassen haben.

Die neue Betreibergesellschaft hat laut Verwaltung nach dem letzten Kontrolleinsatz am Hof einen Antrag auf eine tierschutzrechtliche Genehmigung für einen Weiterbetrieb gestellt – allerdings nicht für eine Pferdepension mit Vollverpflegung, sondern lediglich für die Vermietung von Pferdeboxen. Zwar sei der aktuelle Betrieb weiter rechtswidrig, sieht die Stadtverwaltung doch auch in einer Boxenvermietung eine „gewerbsmäßige Pferdehaltung“, die ebenso eine behördliche Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz nötig mache wie „alle Dienstleistungen im Tierbereich“. Doch wolle man den neuen Betreibern für die Zeit, in der ihr Antrag geprüft werde, einen „Vertrauensvorschuss“ gewähren, so Stadtsprecherin Schwarze.

Baurecht: Stadt Mülheim hat illegale Zustände auf dem Hofgelände lange ignoriert

Die Prüfung etwa der persönlichen Zuverlässigkeit und der Sachkunde werde dauern, so Schwarze. Die Hürden sind im Vergleich zur Vergangenheit auch noch einmal höher gesetzt. Erneut seien Außenanlagen und Unterbringungen zu inspizieren, heißt es. Und nach Jahren unbehelligten Betriebs ist nun plötzlich auch die Bauaufsicht ein entscheidender Faktor. Es werden von dort offenbar Bedenken gegen einen Betrieb allein schon deshalb geltend gemacht, weil sich das Auehof-Areal im Außenbereich befindet, für den eine Nutzung laut § 35 des Baugesetzbuches stark reglementiert ist.

Lesen Sie auch:

Offenbar fordert die Bauaufsicht hierfür einen Bauantrag ein. „Jede bisher nicht genehmigte bauliche Anlage würde in die Prüfung mit einfließen“, so die Stadtsprecherin. „Sollte weiterhin ein landwirtschaftlicher Betrieb geführt werden wollen, würden die Anforderungen wesentlich höher sein.“ Hier müsste der Antragsteller einen Nachweis der Befähigung vorlegen. Außerdem müssten ausreichend landwirtschaftliche Flächen und die Wirtschaftlichkeit des Betriebes nachgewiesen werden. Den aktuellen Betreibern sage man eine Anhörung der Bauaufsicht zu, heißt es. Doch klar wird damit: Die Stadtverwaltung legt die Hürden für einen Weiterbetrieb nun sehr hoch, hat sie die illegalen Zustände in der Vergangenheit doch offensichtlich ignoriert.

Veterinäramt muss Antrag der Betreiber binnen vier Monaten prüfen

Auch interessant

Schon zum Antrag der neuen Betreiber auf eine tierschutzrechtliche Genehmigung fehlen laut Schwarze „noch einige Unterlagen“, die kurzfristig nachzureichen seien. Liege dem Veterinäramt alles Nötige vor, sei es laut Gesetz verpflichtet, den Antrag innerhalb von vier Monaten zu bescheiden. Womöglich könnte also noch der März 2023 verstreichen, bis eine Entscheidung hierzu gefällt ist. Es werde auf jeden Fall eine Zeit dauern, sagt Schwarze, da mehrere Verwaltungsstellen und auch tierärztliche Sachverständige in die Prüfung involviert seien.

Im Frühjahr könnte es also erneut dazu kommen, dass das Veterinäramt den Betrieb untersagt und diesmal die neuen Betreiber auffordert, den Restbetrieb unter Androhung möglicher Zwangsmittel „in einer angemessenen Frist“ gänzlich aufzulösen.

Stadt hat gegen alten Betreiber des Auehofes kein Zwangsgeld verhängt, aber ...

Auch interessant

Gegen Altbetreiber Mario Bäcker hat die Stadtverwaltung im Übrigen nach der Kontrolle Anfang Oktober kein Zwangsgeld verhängt. Bäcker hat sich dem entzogen, indem er den Hofbetrieb im Sommer weitergegeben hatte. Ihn erwartet dennoch eine saftige Rechnung für die Einsätze am Auehof. Geschätzt könne dabei ein hoher vierstelliger Euro-Betrag zusammenkommen, teilte die Stadtverwaltung auf Nachfrage mit. Dass Bäcker noch keine Rechnung zugestellt worden ist, erklärt die Stadt mit dem Beschwerdeverfahren, das Bäcker beim Oberverwaltungsgericht angestrengt hatte. Er kämpft dort gegen die städtische Ordnungsverfügung vom Juli, die ihm den Betrieb der Pferdepension untersagt hatte. Eine Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichtes in NRW steht noch aus.

Aus unserer Berichterstattung:

Betreiber Benjamin Bredt äußerte sich am Montag nur kurz zur Sache. „Das läuft alles über Anwalt“, sagte er und beklagte, sich vom Veterinäramt zum Fortgang des Verfahrens schlecht informiert zu fühlen. Das Amt hätte entgegen eigenen Darstellungen alle Antragsunterlagen vorliegen. Dass nun auch baurechtliche Bedenken gegen den Betrieb angeführt werden, will Bredt nicht einleuchten. Schließlich bestehe der Hof an Ort und Stelle „60 Jahre oder länger. Da weiß ich nicht, was die Stadt gegen den Betrieb haben sollte“.

Durch den Verlust zahlreicher Einstaller dürfte sich der wirtschaftliche Ertrag in Grenzen halten. Wirtschaftliche Not wollte Bredt gegenüber dieser Redaktion nicht bestätigen. Man behalte sich aber vor, gegen die Stadt Regressansprüche zu stellen.