Mülheim. Die Stadt Mülheim hat die Pferdepension Auehof stillgelegt. Der Betreiber ficht das an – obwohl er den Hof mittlerweile gar nicht mehr führt.
Hält die Ordnungsverfügung der Stadt Mülheim einer gerichtlichen Überprüfung stand und bleibt der Betrieb der Pferdepension am Saarner Auehof untersagt? Das von Betreiber eingeschaltete Verwaltungsgericht Düsseldorf kündigt eine zeitnahe Entscheidung an, ob die vom städtischen Veterinäramt geltend gemachten, mutmaßlichen Tierrechtsverstöße als Begründung einer Betriebsuntersagung ausreichend sind. Gleichzeitig überrascht ein Eigentümerwechsel bei der Betreibergesellschaft.
Mario Bäcker als Betreiber des Mülheimer Auehofes ficht das amtlich verfügte Aus für seine Pferdepension am Fuße an der Mintarder Straße im Eilverfahren vor dem Gericht an. Die Stadt Mülheim hatte den Weiterbetrieb der Pferdepension wegen mutmaßlich fortgesetzter Verstöße gegen das Tierschutzrecht Anfang Juli untersagt.
Stadt Mülheim hatte mit massiver Unterstützung der Polizei Hofbetrieb untersagt
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Mit massiver Unterstützung der Polizei hatten Veterinär- und Ordnungsamt Bäcker jene Ordnungsverfügung am 7. Juli vor Ort übermittelt. Sie belegt den 25-jährigen Pächter mit einem Tierhaltungs- und -betreuungsverbot. Pferde und andere Tiere, die Bäcker zugeordnet wurden (Hunde, Kühe, Schafe, Hühner), waren beschlagnahmt worden.
![Pferde, Hunde, Kühe, Schafe und Hühner sind vom Mülheimer Veterinäramt beschlagnahmt worden. Pferde, Hunde, Kühe, Schafe und Hühner sind vom Mülheimer Veterinäramt beschlagnahmt worden.](https://img.sparknews.funkemedien.de/236227731/236227731_1661333129_v16_9_1200.jpeg)
Zur Begründung der Betriebsuntersagung soll das städtische Veterinäramt laut Gericht zahlreiche mutmaßliche Verstöße Bäckers gegen das Tierschutzrecht aufgelistet haben. So habe man auf dem Hof verdorbenes Futter vorgefunden, es fehle ein Witterungsschutz, die Haltungseinrichtungen seien zu klein, der Boden morastig, die Hygiene mangelhaft, die Wasserversorgung der Tiere und eine tierärztliche Versorgung kranker Tiere ebenso. Bäcker bestreitet die Vorwürfe, sprach von „Schikane“. Das Amt macht geltend, Bäcker habe mehreren Ordnungsverfügungen nicht Folge geleistet und Anforderungen des Paragrafen 2 des Tierschutzgesetzes „grob zuwidergehandelt und die Tiere über einen langen Zeitraum erheblich vernachlässigt“, wie es eine Gerichtssprecherin jüngst zusammenfasste.
Eine Entscheidung zum Betrieb der Pferdepension wird wohl noch im August fallen
Sie berichtete nun, dass die Anwälte Bäckers ihren Eilantrag zur Anfechtung der Betriebsstilllegung mittlerweile schriftlich begründet hätten. Das Gericht wartete zuletzt noch auf eine Erwiderung jener Ausführungen durch die Stadtverwaltung. Diese hat nach eigener Auskunft binnen Wochenfrist ihrerseits eine Stellungnahme zum Gericht übermittelt.
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„Nach Eingang dieser Stellungnahme“, so hatte es die Gerichtssprecherin in der Vorwoche angekündigt, „wird schnellstmöglich entschieden“. Eine Entscheidung noch im August ist offenbar angepeilt, denn in Absprache mit dem Gericht hat die Stadt ihre Stillhaltezusage nur noch bis zum 31. August verlängert. Diese sichert zu, dass die Stadt die konfiszierten Tiere mindestens bis dahin nicht weiterveräußern wird.
Neue Wendung: Betreibergesellschaft ist in neuen Händen
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Eine neue Wendung könnte ein Gesellschafterwechsel der Auehof GmbH bringen, unter dessen Dach die Pferdepension betrieben wird. Der angeschuldigte Mario Bäcker bestätigte auf Anfrage dieser Redaktion, dass er die Gesellschaft in andere Hände gegeben habe: „Ich habe die Firma verkauft und umgeschrieben.“ Unbestätigten Gerüchten zufolge womöglich an seine Schwester. Bäcker, der im Wohnhaus auf dem Hof auch wohnt, wollte dazu keine Auskunft geben. Eine Bestätigung seitens des Handelsregisters steht noch aus.
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Was dies für einen möglichen Weiterbetrieb der Pferdepension bedeuten könnte, vermag das Veterinäramt noch nicht zu beurteilen. Die Stadt weiß um den Gesellschafterwechsel, lehnt aber ebenso ab, Namen zu benennen. Wenn es einen neuen Betreiber gebe, der die Pferdepension als Dienstleistung weiterführen wolle, sei aber vom Amt eine Erlaubnis nach Tierschutzrecht einzuholen. Sprich: Ein neuer Betreiber müsste seine Eignung für Tierhaltung und -betreuung nachweisen.
Pächter setzt auf Erfolg vor Gericht: „Meine Anwälte sind guter Dinge“
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Ob Bäcker nach einem Erfolg vor Gericht zurückkehren könnte in seine alte Rolle als Hofbetreiber, ließ er offen: „Das steht in den Sternen.“ Jedenfalls sei er hoffnungsfroh, dass das Gericht zu seinen Gunsten entscheiden werde: „Meine Anwälte sind an allem dran, sie sind guter Dinge“, sagte er.
An diesem Donnerstag wird die Causa Auehof auch politisches Thema im Ratsausschuss für Bürgerangelegenheiten, Sicherheit und Ordnung sein. Die Verwaltung hat einen Bericht angekündigt, nachdem die SPD-Fraktionen diesen eingefordert hatte. Die öffentliche Sitzung findet um 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses statt.