Mülheim. Die Stadt Mülheim zeigt sich den Pferdehaltern am Auehof gegenüber nicht weiter kompromissbereit. Sie macht den Einstallern eine klare Ansage.

Die Tage im September sind gezählt, den Haltern von zuletzt rund 40 Pferden auf dem Mülheimer Auehof läuft die Zeit davon. Das hat ihnen das Veterinäramt nun noch einmal unmissverständlich vor Augen geführt.

Nachdem die Stadtverwaltung den bisherigen Betreiber der Pferdepension, Mario Bäcker, in einer aufsehenerregenden Aktion mit Unterstützung zahlreicher Polizeikräfte Anfang Juli wegen mutmaßlich zahlreicher und fortgesetzter Verstöße gegen das Tierschutzrecht mit einem Tierhaltungs- und -betreuungsverbot belegt hat, sind die Pferdehalter (sogenannte Einstaller) aufgefordert, für ihre Tiere bis zum 1. Oktober eine neue Bleibe zu finden. Daran sei auch nicht zu rütteln, stellte das Veterinäramt jetzt in einem Schreiben an die verunsicherten Einstaller im Hof an der Mintarder Straße klar. Das Amt kennt kein Pardon: Alle Pferde müssen weg.

Stadt Mülheim droht zeitnah nach Fristablauf mit Räumung des Auehofes

In dem Brief, der dieser Redaktion vorliegt, macht ein Mitarbeiter der Behörde den Pferdehaltern keine Hoffnung darauf, dass sie ihre Pferde auch ab dem 1. Oktober noch in den Ställen in den Saarner Ruhrauen unterbringen können – etwa wenn sie partout keine neue Bleibe für ihre Vierbeiner finden konnten. Es bleibe bei der angeordneten Betriebsstilllegung. Die Pferdepension müsse am 30. September schließen. „Sollten sich bei einer zeitnahen Kontrolle seitens des Veterinäramtes nach dem Fristablauf noch Pferde auf dem Gelände der Mintarder Straße 101 befinden“, so heißt es in dem Schreiben, „werden die gegen die Auehof GmbH angedrohten Zwangsmaßnahmen vollstreckt.“

Was das bedeutet, hatte die Stadtverwaltung unlängst schon klargemacht: Dann werde geräumt, Mario Bäcker drohe überdies ein Zwangsgeld. Ob in diesem Fall auch die Pferdehalter zur Kasse gebeten würden, weil sie ihre Tiere nicht anderweitig untergebracht haben, ist offen. Jüngst hatte die Chefin des Veterinäramtes, Heike Schwalenstöcker-Waldner, allerdings deutlich formuliert, dass sie bis Ablauf der knapp dreimonatigen Duldungsfrist die Halter in der Verantwortung sieht, zum Wohl ihrer Pferde für eine andere Unterbringung zu sorgen. Die Stadtverwaltung vertritt den Standpunkt, den Haltern kein weiteres Entgegenkommen (etwa eine verlängerte Duldung) und auch keine Hilfe bei der Suche nach Stallplätzen bieten zu können.

Mülheimer Veterinäramt: Nahtloser Fortbestand der Pferdehaltung nicht möglich

Auch interessant

Den Versuch des mit einem Tierbetreuungsverbot belegten Betreibers Mario Bäcker, den Fortbestand der Pferdepension mit einer Überschreibung der Betriebsgesellschaft an seine Schwester und deren Lebensgefährten zu sichern, wiegelt das Veterinäramt ebenfalls ab. „Ein nahtloser Fortbestand der Pferdehaltung ist auch unter einem anderen Betreiber, nach einer Namensänderung oder in einer anderen Betriebsform nicht möglich“, hat das Amt den Einstallern schriftlich mitgeteilt.

Mario Bäcker, gegen den das Mülheimer Veterinäramt am 7. Juli ein Tierhaltungs- und -betreuungsverbot ausgesprochen hat. Bäcker wehrt sich dagegen mit einer Beschwerde am Oberverwaltungsgericht, nachdem das Verwaltungsgericht das Handeln der Stadt im Eilverfahren als rechtmäßig erklärt hatte.
Mario Bäcker, gegen den das Mülheimer Veterinäramt am 7. Juli ein Tierhaltungs- und -betreuungsverbot ausgesprochen hat. Bäcker wehrt sich dagegen mit einer Beschwerde am Oberverwaltungsgericht, nachdem das Verwaltungsgericht das Handeln der Stadt im Eilverfahren als rechtmäßig erklärt hatte. © FUNKE Foto Services | Michael Dahlke

So sei auch der zur „Pferde Oase“ umfirmierten Betriebsgesellschaft von Bäckers Schwester die Weiterführung des Hofes nicht ohne Weiteres erlaubt. „Zwingend erforderlich“ sei hierfür eine tierschutzrechtliche Erlaubnis – die Bäcker übrigens laut Veterinäramt selbst gar nicht hatte während seiner 14-monatigen Betriebsamkeit bis Anfang Juli.

Stadt baut womöglich auch noch baurechtliche Hürden für Pferdepensionsbetrieb auf

Auch interessant

Für eine tierschutzrechtliche Erlaubnis müsse ein neuer Betreiber nach einer entsprechenden Antragstellung nicht nur Zuverlässigkeit und Sachkunde nachweisen, heißt es. Ferner müssten Räume und Gelände von Amts wegen ebenfalls als geeignet bewertet werden für die Pferdehaltung, weist der Mitarbeiter des Veterinäramtes die Pferdehalter womöglich zwischen den Zeilen darauf hin, dass seine Behörde im Zweifel auch geneigt sein könnte, eine neue Pferdepension auch aus diesem Grund an Ort und Stelle nicht länger zuzulassen. Bekannt ist, dass das Veterinäramt gegenüber Bäcker etwa zu kleine Pferdeboxen und übernasse Paddocks moniert hatte.

Lesen Sie auch:Tierheim Mülheim: Was die Sanierung jetzt noch mal verzögert

Und noch einer offenbar in Erwägung gezogenen Option, um die Pferde am Auehof belassen zu können, schiebt das Veterinäramt einen Riegel vor: Auch sei es nicht möglich für die Halter, von der Vollversorgung ihrer Tiere auf eine reine Anmietung von Boxen umzusteigen und auf Selbstversorgung ohne jeglichen Service der umfirmierten Betriebsgesellschaft von Bäckers Schwester umzustellen. Auch dies unterliege einer amtlichen Prüfung. Aber schon das Baurecht mache dies nicht möglich, da an Ort und Stelle lediglich landwirtschaftliche Betriebe zulässig seien – und die reine Vermietung von Leerboxen einer unzulässigen gewerblichen Nutzung gleichkomme.

Stadt kündigt ehemaligem Betreiber des Mülheimer Auehofes kostspielige Rechnung an

Auch interessant

Die Stadtverwaltung gibt sich restriktiv in der Causa Auehof. Zuletzt lag der Behörde nach eigener Aussage ohnehin noch kein Antrag für eine neue Betriebsgenehmigung vor. Bäcker wehrt sich unterdessen noch mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht gegen die Betriebsstilllegung, die das Verwaltungsgericht im Eilverfahren für rechtmäßig erklärt hatte. Eine Entscheidung steht noch aus.

Derweil droht ihm auch noch eine dicke Rechnung seitens der Stadt wegen des Einsatzes Anfang Juli auf seinem gepachteten Hofgelände, als unter anderem 47 Tiere beschlagnahmt und abtransportiert worden waren. „Die Gesamtkostenberechnung liegt noch nicht vor“, so Stadtsprecher Volker Wiebels. „Es werden aber Kosten in einem hohen vierstelligen, wenn nicht sogar im fünfstelligen Bereich erwartet.“