Mülheim. Der Mann, der seine Hunde misshandelt haben soll, ist vom Niederrhein wieder zurück nach Mülheim gezogen. Wie das Veterinäramt den Fall bewertet.

Der Mülheimer, der seine Hunde misshandelt haben soll und dafür von der Tierrechtsorganisation Peta angezeigt worden ist, ist vom Kreis Wesel wieder zurück nach Mülheim gezogen. Das hiesige Veterinäramt hat den Fall im Blick.

Es waren verstörende Videoaufnahmen, die die Tierrechtsorganisation Peta im vergangenen Jahr veröffentlicht hatte: Ein Mann traktiert seine Hunde mit Tritten, drangsaliert sie mit Leinen und schreit sie an – die drei Bulldoggen zeigen sich völlig verängstigt. Die Filme, aufgenommen von einer versteckten Kamera, sollen den Tierschützern von einem Hinweisgeber, der anonym bleiben will, zugespielt worden sein.

Ermittlungen gegen den Hundehalter aus Mülheim laufen laut Staatsanwaltschaft noch

Aufgrund der Rohheit der Taten, die wiederholt stattgefunden haben sollen, sowie der damit verbundenen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz forderte die Tierrechtsorganisation Peta ein umgehendes Tierhalte- und Betreuungsverbot für den Hundehalter und hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Duisburg erstattet. Dort heißt es aktuell: Die Ermittlungen laufen noch.

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Zwischenzeitlich war der Mann mit seinen Hunden von Mülheim nach Neukirchen-Vluyn umgezogen, die dortige Veterinärbehörde war auf die Vorwürfe der schlechten Hundehaltung aufmerksam gemacht worden. Nach Bekanntwerden des Falles waren die Bulldoggen im Kreis Wesel sichergestellt und im Tierheim untergebracht worden. Doch der Mann hat seine Hunde zurückbekommen, denn: Um ein Hundehaltungsverbot durchzusetzen, reichten die Videoaufnahmen aus Mülheim in Verbindung mit der vor Ort am Niederrhein festgestellten Haltung tierschutzrechtlich nicht aus, hatte die Pressesprecherin des Kreises auf Anfrage dieser Redaktion kurz vor dem Jahreswechsel eingeordnet.

Hundehalter muss wegen Missständen in der Tierhaltung wohl ein Bußgeld zahlen

Gleichwohl wird sich der Hundehalter für die Missstände in der Hundehaltung verantworten müssen. Gegen ihn läuft ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, angestoßen vom Kreis Wesel. Die dortige Behörde hatte bemängelt, dass der Mann die Hunde im Keller gehalten hatte. Ein Bußgeldbescheid sei inzwischen erlassen worden, über die Höhe will die Pressesprecherin des Kreises keine Angaben machen, hatte aber angekündigt, dass das Veterinäramt des Kreises den Beschuldigten im Auge behalten und die Hundehaltung weiterhin überprüfen wolle.

Als umgänglich, fröhlich, verspielt, sportlich, aufgeweckt und besonders liebevoll im Umgang mit ihren Besitzern und Kindern umschreibt der Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) die Hunderasse französische Bulldogge. Hunde dieser Rasse waren in den Videoaufnahmen zu sehen, die die schlechte Haltung und den rüden Umgang eines Mülheimers mit seinen Tieren dokumentieren sollen.
Als umgänglich, fröhlich, verspielt, sportlich, aufgeweckt und besonders liebevoll im Umgang mit ihren Besitzern und Kindern umschreibt der Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) die Hunderasse französische Bulldogge. Hunde dieser Rasse waren in den Videoaufnahmen zu sehen, die die schlechte Haltung und den rüden Umgang eines Mülheimers mit seinen Tieren dokumentieren sollen. © FUNKE Foto Services | Bastian Haumann

Doch dann verlor sich zunächst die Spur des Mannes. Der Aufenthaltsort des Hundehalters war dem zuständigem Veterinäramt des Kreises Wesel nicht mehr bekannt, Kontrollen der Hundehaltung daher nicht mehr möglich. Grund für das Verlassen der Wohnung, so heißt es bei der Kreis-Pressestelle, sei laut einem Zeugen der massive öffentliche Druck einer Tierschutzorganisation gewesen. In diesem Zusammenhang seien auch Name und Adresse des Halters durch Dritte im Internet veröffentlich worden, der Halter hatte zahlreiche Drohungen erhalten, so der Kreis.

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Die Tierrechtsorganisation Peta betont indes, weder den Namen noch die Adresse des Mannes veröffentlicht zu haben. „Wir wollen, dass die Behörden ermitteln und stellen daher Strafanzeige“, verdeutlicht Peta-Referentin Jana Hoger das Vorgehen. Der öffentliche Druck, der sich aufbauen kann, wenn Fälle bekannt werden, könne sich aber über soziale Netzwerke schnell verbreiten.

Tierrechtsorganisation Peta bekommt Hinweis, dass Hundehalter wieder in Mülheim ist

Im Frühjahr hatten die Tierrechtler von Peta nach eigenen Angaben die Meldung einer Informantin bekommen, dass der mutmaßliche Hundequäler zurück in Mülheim sei. „Daher wissen wir, wo der Täter aktuell wohnt“, berichtet Referentin Hoger und führt aus: „Er ist wieder im Kreis Mülheim. Dies haben wir natürlich umgehend dem nun wieder zuständigen Veterinäramt Mülheim gemeldet. Außer der Rückmeldung, dass die Hundehaltung überprüft wird, haben wir bis heute nichts vom Veterinäramt erfahren.“

Auf Anfrage dieser Redaktion gibt die Mülheimer Amtsveterinärin Heike Schwalenstöcker-Waldner Auskunft zum aktuellen Stand des Falles: „Es hat eine Kontrolle gegeben, nachdem der Mann wieder nach Mülheim gezogen ist.“ Mitarbeitende des Veterinäramts hätten den Mann zuhause aufgesucht, erläutert Schwalenstöcker-Waldner: „Wir schauen uns dann das Haltungsumfeld an, erfragen Daten zu dem Tier, wie etwa tierärztliche Betreuung, beobachten, wie das Tier sich verhält, ob es in gutem gesundheitlichen und pflegerischen Zustand ist, ob Futter- und Wasservorräte da sind – Wasser muss immer bereit stehen – ob es einen Liegeplatz, etwa eine Decke oder Körbchen hat.“

Mülheimer Veterinäramt hat den beschuldigten Hundehalter zuhause besucht

Auch werde auf das Zusammenspiel von Hund und Halter geachtet. Doch schränkt die Amtsveterinärin ein: „Es ist schwierig zu interpretieren, wie sich ein Tier gegenüber seinem Halter verhält, wenn zwei Fremde in der Wohnung sind.“ Das Gespräch sei bei der Kontrolle auch auf die Vorgeschichte gekommen, die den Anlass für die Überprüfung bot. Welche Aussagen der Mann zu den Vorwürfen konkret gemacht hat, will die Amtsveterinärin mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht bekannt geben.

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Zum Ausgang der Kontrolle sagt sie: „Wir sehen aktuell keinen Anlass für Beanstandungen. Doch die Haltung ist das eine, die Handlungen das andere. Handlungen werden sie nie live mitkriegen.“ Seit der Mann wieder in Mülheim wohne, seien beim Veterinäramt keine Beschwerden über seinen Umgang mit Tieren angekommen.

Amtsveterinärin plant ohne konkrete Hinweise keine weitere Kontrolle

Ohne solche konkreten Hinweise sei in absehbarer Zeit keine zweite Kontrolle vorgesehen, sagt die Amtsveterinärin, denn: „Wir können bei Privathaushalten nicht alle drei Monate auf der Matte stehen, dazu haben wir kein Recht. Wenn Gefahr im Verzug ist, reagieren wir und gehen Beschwerden nach, die einen möglichen Verstoß darstellen, aber wir überprüfen nicht routinemäßig.“

Angesprochen auf die drastischen Videobilder, die die mutmaßliche Hundemisshandlung zeigen, sagt Heike Schwalenstöcker-Waldner: „Bei Bildmaterial sollte man vorsichtig sein, das kann auch geschnitten sein. Die Authentizität ist im Nachhinein nicht mehr zu hundert Prozent prüfbar. Die Bewertung dessen liegt beim Kreis Wesel, bei dem das Verfahren läuft.“

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Tierrechtsorganisation Peta fordert härteres Vorgehen gegen Hundehalter

Die Tierrechtsorganisation Peta ist enttäuscht, dass gegen den mutmaßlichen Hundequäler nicht härter vorgegangen wird. „Für uns ist es absolut unverständlich, dass einem Mensch, der nachgewiesenermaßen Tiere quält, nicht umgehend diese Tiere weggenommen werden und er ein Tierhalteverbot vom Veterinäramt bekommt. Nur so würden weitere Vierbeiner vor diesem Halter ausreichend geschützt werden“, fordert Peta-Referentin Jana Hoger mehr Schutz für Vierbeiner.

Mit Blick auf das Mülheimer Veterinäramt sagt die Tierrechtlerin: „Wir Menschen stehen in der Verantwortung, uns genau für diese Lebewesen einzusetzen, die dringend auf unsere Hilfe angewiesen sind. Diesen Einsatz würden wir uns auch von den zuständigen Behörden wünschen, ebenso eine entsprechende Zusammenarbeit – so wie wir es bei vielen anderen Veterinärämtern gewohnt sind.“