Mülheim. Wegen Drogenhandels steht ein Mülheimer (27) vor Gericht. In seiner Wohnung, in der auch Waffen lagen, soll er Amphetamin produziert haben.

Wegen bewaffneten Handeltreibens steht ein 27-jähriger Mülheimer vor dem Landgericht Duisburg. Die Polizei stieß am 17. November 2019 in seiner Wohnung auf rund fünf Kilo Amphetamin. Neben einer Schreckschusswaffe, Messern und einem Totschläger stießen die Ordnungshüter auch auf ein Kleinkalibergewehr nebst 400 Schuss Munition.

Auslöser der Durchsuchung soll ein Fall von Ruhestörung gewesen sein. Eher zufällig waren die Beamten dann über die Drogen und die Waffen gestolpert, die in der ganzen Wohnung verteilt lagen. Dem Angeklagten soll etwas gelungen sein, an dem schon diverse Angeklagte kläglich scheiterten: Aus frei verkäuflichen Chemikalien soll er das Rauschgift selbst hergestellt haben. Bei vielen, die das schon am heimischen Herd versucht hatten, war das Resultat nur eine ruinierte Küche.

Mülheimer gibt zu, dass Drogen und Waffen in seiner Wohnung lagen

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Allerdings soll der 27-Jährige nicht allein tätig gewesen sein. Ein bislang unbekannter Mittäter soll dabei gewesen sein. Der 27-Jährige soll sich darauf eingelassen haben, für ihn das Rauschgift zu produzieren und in der Wohnung zu bunkern. Im Gegenzug durfte er sich selbst bedienen und ihm soll in Aussicht gestellt worden sein, auf diese Weise seine eigenen beträchtlichen Drogenschulden loszuwerden.

Der Angeklagte ließ seine Verteidigerin zu Beginn des Prozesses ein Teilgeständnis vortragen. „Drogen und Waffen lagen in der Wohnung“, räumte die Anwältin ein, die allerdings auch kaum etwas anderes hätte behaupten können. „An der Produktion des Rauschgiftes war mein Mandant allerdings nicht aktiv beteiligt.“

Angeklagter will unbekannten Mittäter nicht nennen

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Natürlich habe der 27-Jährige gewusst, was in seiner Wohnung vorging. Er habe dem unbekannten Mittäter helfen wollen. Und die Waffen seien zwar da gewesen, hätten aber nichts mit dem Schutz der Drogen zu tun gehabt. Wer der große Unbekannte war, will der Angeklagte nicht sagen.

„Obwohl wir eingehend darüber gesprochen haben, bleibt er dabei“, bedauerte die Anwältin. Der Vorsitzende zuckte gleichgültig mit den Schultern. „Das ist nur eine Frage des Preises“, meinte er mit Blick darauf, dass eine sogenannte Aufklärungshilfe sich mächtig zu Gunsten des Angeklagten auswirken könnte. Nach bisheriger Planung soll der Prozess im Februar abgeschlossen werden.