Duisburg. In zweiter Instanz stand ein Mülheimer vor dem Landgericht. 2017 hatte er sich in Saarn an einer Schülerin vergangen. So fiel das Urteil aus.
Als eine 17-jährige Mülheimerin am Morgen des 5. Dezember 2017 erwachte, lag sie nackt auf einem Sofa. Ihre Kleidung lag in der Wohnung verstreut. Sie war vergewaltigt worden. Das letzte, woran sie sich erinnerte, war ein gemeinsames Anstoßen mit den beiden Bewohnern der Wohnung. In zweiter Instanz musste sich das Landgericht Duisburg nun mit dem Fall befassen.
Die junge Frau hatte sich bereits zuvor mit einem der beiden Männer getroffen. Sie hoffte auf eine Beziehung. Am 4. Dezember besuchte sie den ihr sympathischen Mann in dessen Wohnung. Doch dann stieß auch ein Mitbewohner hinzu. Es wurden Drogen konsumiert und Alkohol getrunken. Dann wurde die junge Frau bewusstlos. Eine Untersuchung im Krankenhaus ließ keinen Zweifel an dem, was dann geschehen war.
DNA-Spuren belasteten angeklagten Mülheimer recht eindeutig
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Das Amtsgericht Mülheim hatte ebenfalls keinen Zweifel gehabt. Zumal der 25-jährige Angeklagte durch eindeutige DNA-Spuren belastet wurde. Vor Gericht hatte er behauptet, die Geschädigte habe freiwillig mit ihm Sex gehabt. Wogegen nicht nur die Spuren, sondern auch seine Nachrichten an die Zeugin sprachen, in denen er behauptete, es habe keinen Sex gegeben. Die Mülheimer Richter verurteilten den 25-Jährigen zu drei Jahren Gefängnis.
Der bislang nicht vorbestrafte Mann zog in die Berufung. Doch der Vorsitzende der kleinen Strafkammer machte keinen Hehl daraus, dass der Angeklagte angesichts der Beweislage kaum eine Chance auf einen Freispruch oder eine Bewährungsstrafe habe. Der 25-Jährige tat das einzige, was ihm noch nutzen konnte: Er beschränkte sein Rechtsmittel auf das Strafmaß, legte ein Geständnis ab und entschuldigte sich.
Das ersparte ihm am Ende ein halbes Jahr Haftstrafe. Die Berufungskammer senkte das Urteil auf zweieinhalb Jahre Gefängnis. „Mehr war nicht drin“, stellte der Vorsitzende fest. Allein schon deshalb, weil die inzwischen 21 Jahre alte Geschädigte bis heute unter den psychischen Folgen der Tat leidet.