Mülheim. Wegen Drogenhandels und Zinswucherei verurteilt das Landgericht einen Mülheimer (37). Der Angeklagte verdiente gut mit kriminellen Geschäften.

Ein 37-jähriger Mülheimer wollte sein Einkommen offenbar nicht nur auf einen kriminellen Geschäftszweig stützen. Und so handelte er nicht nur in verhältnismäßig großem Rahmen mit Drogen, sondern legte das so erwirtschaftete Geld auch noch gewinnbringend an: Er verlieh es zu Wucher-Zinsen. Das Landgericht Duisburg verurteilte ihn wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Kreditwesengesetz.

Im Laufe des zweitägigen Verfahrens hatte der Angeklagte ein weitgehendes Geständnis abgelegt. Zwischen Mitte 2017 und Januar 2020 hatte er mit Marihuana gehandelt. Kiloweise kaufte der Dümptener es von einem Lieferanten aus den Niederlanden. Und verkaufte es mit mehr als einem Drittel Gewinn in kleinen Portionen an Kunden im Raum Mülheim weiter.

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Kriminelle Wohngemeinschaft in Mülheim

Dabei finanzierte der 37-Jährige auch seinen eigenen Konsum. Von jedem Kilo zweigte er 60 Gramm für sich selbst ab. Weitere 60 Gramm überließ er zum Freundschaftspreis einem Mitbewohner, der vorwiegend in einer anderen Branche tätig war: Er verlieh Geld. Auch der Angeklagte verdiente damit kräftig dazu. Mindestens 3000 Euro monatlich brachte ihm alleine die unerlaubte Vergabe privater Kredite ein.

Die Kreditnehmer waren offenbar verzweifelt genug gewesen, sich auf die - in bestimmten Kreisen handelsüblichen - hohen Zinsforderungen einzulassen: Mindestens zehn Prozent wurden pro Monat auf die meist vierstelligen, zuweilen auch fünfstelligen Kreditsummen fällig. In einigen Fällen spielten sich der Angeklagte und sein Mitbewohner in der kriminellen Wohngemeinschaft die Bälle auch gegenseitig zu: Kunden wurden großzügig Umschuldungen angeboten, die sie noch tiefer in die Misere trieben. Zum Beispiel, wenn das neue Zinsmodell vorsah, dass sie nach bereits einem halben Jahr das Doppelte der geliehenen Summe zurückzahlen mussten.

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Angeklagter muss 130.000 Euro zahlen

Zu Gunsten des Angeklagten wirkte sich im Urteil vor allem dessen Geständnis aus. Sonst gab es nicht viel, was die Kammer für oder gegen ihn hätte werten können. Am Ende verurteilte die Strafkammer den 37-jährigen zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Was den Mülheimer möglicherweise deutlich härter treffen könnte, ist ein anderer Punkt des Urteils: 130.000 Euro - so viel hatte er nach Berechnungen des Gerichts mindestens im Tatzeitraum mit seinen illegalen Geschäften verdient - muss er an den Staat zahlen.