Duisburg. Wegen eines nächtlichen Raubes in Mülheim standen drei Männer vor Gericht. Das Opfer, ein 71-jähriger Mülheimer, wurde verschnürt wie ein Paket.
Mitten in der Nacht hatten drei Einbrecher einen 71-jährigen Bewohner eines Hauses an der Buggenbeck aus dem Schlaf aufgeschreckt. Sie fesselten und knebelten den älteren Herren mit Klebeband, forderten Geld und Gold und mussten sich am Ende mit einer Geldbörse begnügen. Das Landgericht Duisburg verurteilte die drei 22 bis 31 Jahre alten Männer aus Duisburg und Dinslaken nun zu jeweils dreieinhalb Jahren Gefängnis.
Auch interessant
Nach drei Verhandlungstagen war die Kammer überzeugt davon, dass die Täter den Überfall gemeinsam begangen hatten. Aus den Teilgeständnissen der Angeklagten ergab sich das nicht. Zwar gaben alle zu, bei der Tat, die nach der Darstellung der Angeklagten nur ein gewöhnlicher Einbruch werden sollte, dabei gewesen zu sein. An der Fesselung des verdutzten Geschädigten, der sich in seinem Schlafzimmer plötzlich von drei Männern umringt sah, wollte aber keiner beteiligt gewesen sein.
Mülheimer (71) hatte bei seiner Zeugenaussage wenig Zweifel offen gelassen
Der 71-jährige Zeuge war sich bei seiner Aussage dagegen sicher gewesen, dass alle drei Einbrecher in seinem Schlafzimmer zugegen waren, als er wie ein Paket verschnürt wurde. Einer habe dann auf ihn aufgepasst, während die beiden anderen durch das Haus zogen und nach Beute suchten.
Auch interessant
Offenbar hatten die Täter auf größere Reichtümer gehofft. Doch trotz massiver Drohungen erbeuteten sie am Ende nur eine Kamera und die Geldbörse des 71-Jährigen. Die Polizei, die zwei der Männer noch am Tatort festnahm, stellte die Beute gleich wieder sicher. Der dritte Mann stellte sich schließlich selbst, nachdem einer der festgenommenen Komplizen ihn verraten hatte.
Angeklagte zahlten Wiedergutmachung und baten um Verzeihung
Für die Angeklagten sprach neben den Teilgeständnissen vor allem der Umstand, dass sie Reue zu empfinden schienen. Alle drei sprachen in ihrem Schlusswort von „Scham“. Und alle drei zahlten dem 71-Jährigen jeweils 1000 Euro als Wiedergutmachung. Und entschuldigten sich bei ihm. Der Zeuge, der die psychischen Folgen einer solchen Tat nach eigenen Worten recht gut verdaut hat, nahm die Entschuldigungen an.
Auch interessant
Gegen die Täter sprach dagegen die wenig zimperliche Art der Tatausführung. Zu Gunsten eines der Männer wertete das Gericht, dass er bislang nicht vorbestraft war. Einem anderen, der bereits mehrfach vorbestraft war, wurde seine Aufklärungshilfe, die den dritten Täter offenbarte, zu Gute gehalten. Unter dem Strich hielt die Kammer für alle drei Männer die gleiche Strafe für angemessen. Mit dreieinhalb Jahren fiel sie allerdings deutlich milder aus, als die von der Staatsanwaltschaft geforderten fünf Jahre.