Duisburg/Mülheim. Nach der Verurteilung wegen der Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau hat der mutmaßliche Haupttäter Revision eingelegt. Er bleibt in U-Haft.
Der Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in Mülheim geht in eine weitere Runde. Die Verteidigung eines Angeklagten hat Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof muss nun entscheiden, ob das Urteil des Duisburger Landgerichts aus der vergangenen Woche bestehen bleiben kann.
Bei dem Angeklagten, der gegen den Schuldspruch vorgeht, handelt es sich um den mutmaßlichen Haupttäter (15). Seine beiden gleichaltrigen mutmaßlichen Komplizen und auch die Staatsanwaltschaft haben das Urteil akzeptiert, wie eine Sprecherin des Landgerichts auf Anfrage bestätigte. Bis der Bundesgerichtshof entschieden hat, wird der 15-Jährige weiter in Untersuchungshaft sitzen. Das dürfte noch mehrere Monate dauern.
Landgericht verhängt Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten
Die Verteidiger aller drei Angeklagten hatten am vergangenen Donnerstag einen Freispruch gefordert. Sie hatten von Beginn des Prozesses an argumentiert, der Geschlechtsverkehr der Jugendlichen mit der jungen Frau sei einvernehmlich gewesen. Die Kammer schloss sich dem nicht an: Mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten entsprach das Urteil für den mutmaßlichen Haupttäter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
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Bei den Schuldsprüchen für die beiden Komplizen - jeweils eineinhalb Jahre mit Bewährung und vier Wochen Dauerarrest - blieb die Kammer leicht unter den Anträgen der Ankläger, die sich für zwei Jahre mit Bewährung und ebenfalls vier Wochen Dauerarrest ausgesprochen hatten. Wegen des Alters der Angeklagten und des Opfers fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Mutmaßlicher Haupttäter soll schon als Kind auffällig geworden sein
Das Landgericht hatte es als erwiesen ansehen, dass insgesamt fünf bulgarisch-stämmige Kinder und Jugendliche im Alter von damals 12 und 14 Jahren die junge Frau im Juli des vergangenen Jahres in einen Grünstreifen nahe dem Eppinghofer Bruch gelockt und sich dort an ihr vergangen haben. Zwei der Täter waren damals strafunmündig. Die übrigen drei wurden jetzt wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung verurteilt. Die 18-Jährige soll bei der Tat auch geschlagen worden sein.
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Die 18-Jährige soll mit dem mutmaßlichen Haupttäter zuvor eine kurze Beziehung gehabt haben. Dass er sie vor der Tat im Juli schon einmal vergewaltigt haben soll, wie die Staatsanwaltschaft es angeklagt hatte, bestätigte sich im Prozess nicht. Der Junge soll bereits als Kind auffällig geworden sein. Außerdem wurde er zeitweise im Projekt „Kurve kriegen“ des Landes NRW betreut, um wieder auf den rechten Weg gebracht zu werden. Das Opfer sei bis heute traumatisiert, hatte die Anwältin der jungen Frau im Prozess gesagt, und werde psychologisch behandelt.
Die Chronologie des Falls:
- 8. Juli 2019: Mutmaßliche Vergewaltigung: Kinder müssen befragt werden
- 10. Juli 2019: Sexualdelikt: Familien nehmen Hilfe vom Jugendamt doch an
- 11. Juli 2019: Mülheim: Inhaftierter (14) nahm an Präventiv-Programm teil
- 6. August 2019: 14-Jähriger soll Mülheimerin schon früher vergewaltigt haben
- 10. Oktober 2019: Jungen nach Gruppenvergewaltigung in Mülheim angeklagt
- 4. November 2019: Bulgarische Familie wendet im letzten Moment Abschiebung ab
- 7. Januar 2020: Vergewaltigungs-Vorwurf in Mülheim: Angeklagte bestreiten
- 16. März 2020: Gruppenvergewaltigung: Corona verhindert Urteilsverkündung
- 16. April 2020: Jugendstrafen im Prozess um Gruppenvergewaltigung in Mülheim