Duisburg/Mülheim. Staatsanwaltschaft klagt drei bulgarisch-stämmige Jugendliche wegen Vergewaltigung einer jungen Frau an. Sie wurde wohl zum zweiten Mal Opfer.
Die Duisburger Staatsanwaltschaft hat nach der der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung einer jungen Frau in Mülheim Anklage erhoben. Insgesamt sollen fünf damals 12 beziehungsweise 14 Jahre alte bulgarisch-stämmige Kinder und Jugendliche das Opfer am 5. Juli, einem Freitagabend, in einem kleinen Waldgebiet an der Straße Eppinghofer Bruch in Mülheim vergewaltigt haben. Die Tat hatte für großes Entsetzen weit über die Mülheimer Stadtgrenzen hinaus gesorgt.
Als mutmaßlicher Haupttäter gilt ein inzwischen 15-Jähriger. Er sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft. Der Junge soll die junge Frau schon vor dem Übergriff im Juli ein weiteres Mal vergewaltigt haben. Auch diese Tat, die sich ebenfalls im Sommer dieses Jahres ereignet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft nun mit angeklagt. Der Junge soll bereits als Kind auffällig geworden sein. Außerdem wurde er zeitweise im Projekt „Kurve kriegen“ des Landes NRW betreut, mit dem kindliche Straftäter wieder auf den rechten Weg gebracht werden sollen.
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Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Offen geblieben ist bislang, was die Verdächtigen zu den Vorwürfen sagen. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei hatten sich mit Verweis zum einen auf die laufenden Ermittlungen, zum anderen aber vor allem mit Blick auf das Alter von mutmaßlichen Tätern und Opfer mit Informationen bewusst zurückgehalten. Eine Jugendkammer am Duisburger Landgericht entscheidet nun darüber, ob die Anklage zugelassen und ein Hauptverfahren eröffnet wird. Ein möglicher Prozess dürfte wegen des Alters der Angeklagten - ein weiterer ist inzwischen ebenfalls 15 Jahre alt, der dritte noch 14 - unter Ausschluss der Öffentlichkeit vollzogen werden.
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Laut Anklage soll einer der drei Angeklagten das 18 Jahre alte Opfer zu einem Treffpunkt bestellt und die junge Frau in das Waldstück geführt haben. Dort soll es dann zu der Gruppenvergewaltigung gekommen sein. Das Opfer ist eine Deutsche und stammt ebenfalls aus Mülheim. Zu ihrer Person haben die Ermittlungsbehörden aus Opferschutzgründen keine weiteren Angaben gemacht. Sie wurde nach der Vergewaltigung in einem Krankenhaus behandelt und im Anschluss psychologisch betreut. Aufgeflogen war die Tat in dem abgelegenen Gebüsch wohl nur, weil der Hund von Anwohnern Alarm geschlagen hatte. Sie stießen daraufhin auf das Quintett und ihr Opfer. Die Jungen flüchteten, die Polizei konnte sie später etwa zehn Fußminuten entfernt stellen.
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Das Verfahren gegen die beiden Zwölfjährigen ist bereits kurz nach der Tat eingestellt worden. Sie waren zum Tatzeitpunkt strafunmündig und können daher nicht belangt werden. Einer von ihnen ist bereits mit seiner Familie in seine Heimat zurückgekehrt. Die vier Verdächtigen, die nach dem Übergriff auf freiem Fuß blieben, wurden nach den Sommerferien an andere Schulen versetzt.
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Staatsanwaltschaft müsste Abschiebung zustimmen
Die Stadt Mülheim hatte kürzlich erklärt, nun doch die Abschiebung der Familie des Hauptverdächtigen nach Bulgarien durchsetzen zu wollen - wohl weil erforderliche Papiere gefälscht worden sein sollen. Ein entsprechendes Verfahren habe das Ausländeramt in Gang gesetzt. Einige Verwandte sollen Deutschland bereits verlassen haben. Einer Abschiebung des 15-Jährigen müsste zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens die Staatsanwaltschaft zustimmen. Eine entsprechende Anfrage seitens der Stadt ist dort noch nicht eingegangen. Daher dürfte dem 15-Jährigen zunächst der Prozess in Deutschland gemacht werden.