Mülheim. Ein Verdächtiger im Mülheimer Sexualdelikt nahm am Präventionsprogramm „Kurve kriegen“ teil. Hätte das nicht etwas verhindern können?

Ein 14-jähriger Verdächtiger im Mülheimer Vergewaltigungsdelikt ist seit Montag in Untersuchungshaft, schon vor der wahrscheinlichen Tat hat er am Präventionsprogramm „Kurve kriegen“ des NRW-Innenministeriums teilgenommen. Hätte die mutmaßliche Vergewaltigung durch die Maßnahme nicht verhindert werden können?

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Nein, sagt die Polizei Essen. „Das Intensivprogramm von Stadt, Polizei, Sozialarbeitern und Jugendamt soll vorbeugen – mehr können wir aber nicht tun“, teilt eine Sprecherin auf Anfrage mit. Die Polizei hält an dem Präventionsprogramm fest: Hätte der Verdächtige nicht an der Maßnahme „Kurve kriegen“ teilgenommen, hätte man Kritik üben können – so aber nicht.

Keine Angaben zum Fall von Polizei und Awo

Konkretere Angaben zum speziellen Fall wollten am Donnerstag aber weder die Polizei noch die Awo machen, die die Initiative „Kurve kriegen“ in Mülheim betreut. „Wir müssen die Jugendlichen schützen“, heißt es von beiden Seiten. Dafür hat Thomas Rüth vom Jugendhilfe Netzwerk der Awo Essen aber allgemeine Angaben zu dem Präventionsprogramm gemacht.

Berichterstattung zur mutmaßlichen Vergewaltigung in Mülheim

Im Jahr 2016 startete die Initiative in Essen und Mülheim, seitdem haben 41 Kinder und Jugendliche zwischen acht und 15 Jahren teilgenommen. Der Altersschnitt liege bei zwölf bis 13 Jahren. Bisher haben neun Teilnehmer „Kurve kriegen“ erfolgreich durchlaufen, acht haben abgebrochen. „Zurzeit werden 24 Teilnehmer betreut“, sagt Rüth. Um die Betreuung kümmern sich zwei pädagogischen Kräfte.

Teilnahme dauert so lange wie notwendig

Wie lange die Teilnehmer bleiben, schreibt die Maßnahme nicht vor. Rüth: „Die Kinder und Jugendlichen nehmen so lange teil, wie es notwendig ist.“ Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs endet die Teilnahme, genauso wie mit erfolgreichem Abschluss oder keinem Erfolg. Die Teilnahme ist freiwillig. Finanziert wird die Maßnahme vom Land NRW.

Wer an der Maßnahme teilnimmt, entscheidet eine Vorauswahl der Polizei, die im Austausch mit Jugendamt oder Schulen stehen. Wie die weitere Vorgehensweise aussieht, entscheiden die pädagogischen Fachkräfte sehr individuell.