Herne. Nach dem Nein für das Bürgerbegehren zur Rettung des Hallenbads Eickel greift die Bürgerinitiative die Stadt Herne an. Die kontert die Kritik.

Nach dem Nein des Rats für das Bürgerbegehren in Herne macht die Bürgerinitiative „Wiederinbetriebnahme Hallenbad Eickel“ Oberbürgermeister Frank Dudda (SPD) Vorwürfe. Der OB hätte „kraft seines Amtes“ verhindern müssen, dass es nun zu einem kostspieligen Bürgerentscheid kommt, kritisiert die Initiative. Die Stadt weist die Vorwürfe zurück.

Hintergrund: Die Bürgerinitiative fordert, dass das seit Jahren leerstehende ehemalige Hallenbad Eickel saniert, erweitert und wieder in Betrieb genommen wird. Der Rat dagegen beschloss 2021, dass das Grundstück verkauft wird. Ein Investor soll dann das Schwimmbad abreißen und ein Wohn- und Geschäftshaus mit Lehrschwimmbecken bauen. Dagegen ging die Bürgerinitiative vor. Zuletzt sammelte sie knapp 7000 gültige Unterschriften und startete ein Bürgerbegehren. Der Rat wies das am Dienstag in seiner Sitzung mit großer Mehrheit zurück. Begründung: Sanierung und Erweiterung wären viel zu teuer. Folge des Neins zum Bürgerbegehren ist nun aber ein Bürgerentscheid, der für diesen Fall rechtlich vorgeschrieben ist.

So sieht das ehemalige Hallenbad Eickel heute aus

So marode ist das ehemalige Hallenbad Eickel in Herne.
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So marode ist das ehemalige Hallenbad Eickel in Herne. © FUNKE Foto Services | Socrates Tassos
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Herne: Bürgerinitiative hätte sich Vertagung gewünscht

Schon in der Ratssitzung gab es harsche Kritik von der Bürgerinitiative (BI). Redner warfen der Politik angesichts der sich abzeichnenden Ablehnung des Bürgerbegehrens „Arroganz und Ignoranz“ vor und sprachen vor der Abstimmung am Rednerpult von einem „Armutszeugnis für die Stadt“. Nach der Sitzung legte die Gruppe nach. „Wünschenswert wäre eine Vertagung gewesen, um der BI einen Kompromissweg zu eröffnen“, heißt es in einer Stellungnahme. Durch den Ratsbeschluss sei der Bürgerentscheid zwingend geworden – und damit Kosten in Höhe von rund 500.000 Euro, die die Stadt jetzt aufbringen müsse. „Das hätte der OB kraft seines Amtes verhindern können“, meint die Initiative. Folge: Ihr seien nun „die Hände gebunden, einen Kompromissvorschlag auszuarbeiten“.

Seit sechs Jahren dicht: das Hallenbad Eickel aus dem Jahr 1954.
Seit sechs Jahren dicht: das Hallenbad Eickel aus dem Jahr 1954. © FUNKE Foto Services | Socrates Tassos

Die Stadt spielt den Ball zurück. Die BI sei es selbst gewesen, die mit ihrem Bürgerbegehren „einen festgelegten politischen Prozess“ auf den Weg gebracht habe, sagt Stadtsprecher Christoph Hüsken zur WAZ. Dieser Prozess sei nun in einer „sehr eindeutigen und demokratischen Entscheidung des Herner Rates“ gegipfelt. Der voraussichtlich 500.000 Euro teure Bürgerentscheid sei jetzt „das logische Ergebnis der Bemühungen der BI und liegt in deren Verantwortung“, stellt er klar.

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Die Logik hinter den Vorwürfen der Gruppe sei demnach „nicht ersichtlich“. Mehr noch: „Jetzt so zu tun, als trüge die Stadt Herne oder der Oberbürgermeister die Verantwortung dafür, ist eine Verkehrung der Tatsachen“, so Hüsken. Die Entscheidungszuständigkeit über ein Bürgerbegehren, erklärt er, liege beim Rat. Der OB dürfe „kraft seines Amtes“ gar nicht in das Verfahren eingreifen. Im Übrigen: Die Ausarbeitung eines Kompromissvorschlags hätte längst erfolgen können.

Die Logik hinter den Vorwürfen der Bürgerinitiative sei nicht ersichtlich, sagt Hernes Stadtsprecher Christoph Hüsken.
Die Logik hinter den Vorwürfen der Bürgerinitiative sei nicht ersichtlich, sagt Hernes Stadtsprecher Christoph Hüsken. © Stadt Herne | Frank Dieper

Das aber sei nicht passiert, deshalb sei es nun an den Bürgerinnen und Bürgern, über die Zukunft des Hallenbads zu entscheiden. Beim Bürgerentscheid, der voraussichtlich im Februar stattfinden soll, werde aber nicht über eine Wiederinbetriebnahme des Hallenbads abgestimmt. „Das kann gar nicht oft genug wiederholt werden“, betont Hüsken. Gemeint ist: Bei dem Urnengang, der nun von der Verwaltung vorbereitet wird, stimmen die Menschen „nur“ darüber ab, ob der Ratsbeschluss zum Verkauf des Hallenbad-Grundstücks an einen Investor, der anschließend ein Gebäude mit Lehrschwimmbecken baut, zurückgenommen wird.

Zum Schluss gibt Stadtsprecher Christoph Hüsken der Bürgerinitiative noch einen rechtlichen Hinweis: „Einen Verzicht auf den verfahrensrechtlichen Anspruch, dass ein Bürgerentscheid durchgeführt wird, kann nur von den Vertretern des Bürgerbegehrens ausgeübt werden.“

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