Hattingen. 870.000 Euro Steuern hat eine Frau aus Hattingen (27) mit einer Reinigungsfirma hinterzogen. Jetzt fiel das Urteil und der Richter wird deutlich.

„Es ist eine grandiose Fehleinschätzung, wenn man meint, dass Steuerhinterziehung im Gegensatz zu Körperverletzung oder Mord nicht so schlimm ist“, macht der Vorsitzende Richter am Landgericht Bochum, Michael Janßen, in seiner Urteilsbegründung klar. Er hat das Urteil nach etlichen Prozesstagen gegen die Hattinger Hauptangeklagte S. (27) und die Mitangeklagte Y. (35) gesprochen.

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Durch die Betrügereien der 27-Jährigen ist ein Schaden von 870.000 Euro entstanden. Als Geschäftsführerin ihrer Firma für Gebäude- und Reinigungsservice waren Scheinrechnungen ausgestellt, Lohn-, Umsatzsteuer und Soli hinterzogen worden. Elf Einzeltaten wurden zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen.

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Die Hattingerin wird zu zwei Jahren auf eine Bewährungszeit von drei Jahren verurteilt, die Mitangeklagte zu einem Jahr wegen Beihilfe mit derselben Bewährungszeit. Der Grund: Steuerhinterziehung mit erheblichem Schaden. Bei Strafen über zwei Jahren gibt es keine Bewährung mehr.

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Zugute hält das Schöffengericht der Angeklagten, dass sie „nach einigen Irrungen und Wirrungen schließlich doch ein volles Geständnis abgelegt hat“, wie Michael Janßen erklärt. Außerdem sei sie nicht vorbestraft. „Es ist ein Familienbetrieb, Sie sind ja nicht die Erste Ihrer Familie, die hier verurteilt wird. Aber ich hoffe, Sie sind die Letzte“, macht Janßen deutlich.

Es ist ein Familienbetrieb, Sie sind ja nicht die Erste Ihrer Familie, die hier verurteilt wird.
Michael Janßen - Richter am Landgericht Bochum

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Die 35-Jährige Y. hatte durch Beihilfe zur Steuerhinterziehung zehn Prozent - 88.000 Euro - für sich behalten. Geld, das „mittlerweile wohl ausgegeben wurde.“ Auch bei ihr geht das Gericht davon aus, dass sie vom Verfahren „beeindruckt“ ist und nicht mehr straffällig wird. Beide müssen in den nächsten drei Jahren dem Gericht als Auflage jeden Wohnungswechsel „unaufgefordert und unverzüglich“ melden. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

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