Hattingen. Ein Hattinger lässt sich mit einer Geliebten ein. Die schickt Nacktfotos und zeigt ihn dann wegen sexuellen Missbrauchs an. Was sie will: Geld.
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen lautete der Tatvorwurf gegen einen 29-Jährigen. Der Prozess zog sich über einige Monate hin, weil die Hauptbelastungszeugin nie erschienen war. Erst spät stellt sich heraus, weshalb sie wirklich Anzeige erstattet hatte.
Erst nach der Festsetzung einer Geldstrafe kam die Zeugin jetzt der Forderung des Gerichts nach und schilderte ihre Sicht der Dinge. Kennengelernt hatten sich die heute 19-Jährige und der junge Mann über eine einschlägige Erotik-Plattform, auf der die Benutzer bestätigen müssen, dass sie mindestens 18 Jahre alt sind. Der Angeklagte beteuerte mehrfach, dass er daher davon ausgegangen ist, dass seine Bekannte im Erwachsenenalter ist. Tatsächlich war sie zum damaligen Zeitpunkt aber erst 16 Jahre alt.
Geliebte fordert Trennung von Freundin
Wie eine Freundin von ihr in einer früheren Verhandlung erklärte, war die Beziehung der beiden anfangs sehr harmonisch, bis die junge Geliebte verlangte, dass sich der Mann von seiner Lebensgefährtin trennt. Das allerdings wollte der 29-Jährige auf keinen Fall und das machte er ihr auch klar.
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Rechtsanwalt André Wallmüller hakte intensiv nach, ob die heute 19-Jährige Nacktfotos von sich ins Internet gestellt hat und ob sie Geld dafür nahm. „Nein, ich hab keine Nacktbilder von mir ins Netz gestellt, sondern erklärt, dass ich solche Bilder verschicken würde“, erklärte die junge Frau. Dass sie dafür Geld bekam, wurde in der Verhandlung klar. Um die 50 Euro nahm sie für diese erste Dienstleistung – gab die junge Frau zu. „Ich musste Geld verdienen, um meine Schulden zu bezahlen“, erklärte sie.
Irgendwann lieh ihr der nun Angeklagte 500 Euro. Die beiden machten einen Vertrag, in dem vereinbart wurde, dass sie das Geld in kleinen Raten zurückzahlt. Doch das tat sie halbherzig, nur einen Teil des Geldes bekam er zurück. Maximal 350 Euro habe er von ihr zurückerhalten, räumte die 19-Jährige ein. Stattdessen zeigte sie ihn wegen Missbrauchs von Jugendlichen an.
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Warum sie das überhaupt gemacht habe, wollte der Anwalt des Angeklagten wissen. „Weil ich keine Bedenken hatte, dass er junge Mädchen dazu bewegt, ihm intime Bilder zu schicken“, erklärte die junge Frau, die mit dem 29-Jährigen eine Zeitlang eine Beziehung führte. Ob sie denn mit ihm darüber gesprochen habe, dass er so etwas in der Vergangenheit bereits gemacht hat, wollte André Wallmüller wissen. Nein, gesprochen habe sie ihm über diese Sachen nicht, erklärte die Ex-Geliebte freimütig.
Heftige Konsequenzen der Anzeige
Die Anzeige hatte für den 29-Jährigen heftige Konsequenzen. Die Polizei führte eine Hausdurchsuchung bei ihm durch, aber auch bei seinem Arbeitgeber. Nacktbilder aber wurden bei ihm nicht gefunden. Allerdings wartet sein Arbeitgeber auf den Ausgang des Prozesses, um möglicherweise Konsequenzen zu ziehen.
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Anwalt Wallmüller wollte von der jungen Frau wissen, ob sie möglicherweise die Anzeige gegen ihren früheren „Freund“ gestellt habe, um sich weitere Rückzahlungen zu ersparen. Das verneinte die junge Frau, gab aber auf Nachfrage zu, dass sie schon wusste, dass er deutlich mehr verdient als sie. Was sie denn mit dem ganzen Geld macht, das sie verdient, wollte der Anwalt wissen, es sei ja viel Geld für ein so junges Mädchen. „Ich habe es immer in Mode investiert, bin shoppen gegangen und habe mich dadurch verschuldet“.
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Gegen die Zahlung von 1000 Euro in fünf Raten von je 200 Euro an das Café Sprungbrett stellte Richter Johannes Kimmeskamp schließlich das Verfahren gegen den jungen Mann vorläufig ein. Wenn er die 1000 Euro bezahlt hat, ist der Fall für ihn und die Justiz erledigt. „Sie sind dann nicht vorbestraft, es ist ja auch kein Schuldeingeständnis. Der Fall ist dann komplett erledigt“, erklärte der Richter.
Dieser Text erschien zuerst am 29. Januar 2024.